Ausbildung als Graveur (m/w/d)
Dieser Beruf ist eine ganz große Ausnahme. Denn während Sticheleien im Arbeitsleben ja normalerweise absolut tabu sind, gehören sie für dich als Graveur (m/w/d) zum Tagesgeschäft. Bei der Arbeit gravierst Du mit Feingefühl verschiedenen Motive - zum Beispiel Buchstaben, Wappen, Widmungen – in Gold, Silber, Zinn und andere Metalle. So machst du ein Schmuckstück zum ganz persönlichen Geschenk. Unter anderem auf Schildern, Schmuck oder Geschenkartikeln ist deine Arbeit zu sehen.
Du bearbeitest verschiedenste Materialien wie Holz, Eisen- und Nichteisenmetalle, Stahl, Glas, Keramik und Kunststoffe. Dafür stehen dir unterschiedliche Bearbeitungsmöglichkeiten zur Verfügung. Und mithilfe neuer Technologien, wie zum Beispiel der Lasergravur, kannst du heute Materialien bearbeiten, die deine Kollegen früher oft vor schwierige, wenn nicht gar unlösbare Aufgaben gestellt haben.
Handwerkliches Hintergrundwissen
Auch wenn die neuesten Technologien heute viele Gravurarbeiten vereinfachen und durch CNC-Graviermaschinen durchgeführt werden, ist eine solide handwerkliche Ausbildung zwingend notwendig, um die qualitativ sehr anspruchsvollen Arbeiten durchführen zu können. Denn ohne fundiertes Hintergrundwissen kann eine hochpräzise CNC-Maschine nicht richtig eingesetzt werden. Mit diesen Eigenschaften läuft es für dich als Graveur (m/w/d) wie geritzt.
Weitere Informationen
Mehr Details zu diesem Ausbildungsberuf erfährst du beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 830,00 € |
2. Lehrjahr: | 860,00 € |
3. Lehrjahr: | 920,00 € |
Hinweis für Ausbildungsbetriebe
Ausbildungsbetriebe müssen ihren Auszubildenden eine angemessene Vergütung zahlen, die jährlich steigt. Die Rechtsgrundlage dafür bildet § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG) – Vergütungsanspruch und Mindestvergütung. Zu beachten sind auch die dort geregelten Besonderheiten, etwa die unterschiedlichen Unterschreitungsmöglichkeiten bei Tarifgebundenheit und bei fehlender Tarifgebundenheit der Ausbildungsbetriebe.
Die Angaben zur Vergütung sind ohne Gewähr und über die entsprechenden Tarifpartner/Innungen/Verbände zu erfragen – auch um eventuell erforderliche Anpassungen während der Ausbildungsdauer vornehmen zu können. Der Ausbildende bleibt arbeitsrechtlich für die Richtigkeit der ausgezahlten Vergütungen verantwortlich.
Ausbildungsplätze/Praktika
Wir beraten euch gerne!
Bei Fragen zu diesem Ausbildungsberuf kannst du dich jederzeit an unsere Ausbildungsberatung oder an unser Team Berufsorientierung wenden.