Ausbildung als Glasveredler (m/w/d)
Du kannst nicht genug bekommen, willst immer noch ein Glas mehr? Dann ist Glasveredler (m/w/d) wahrscheinlich genau der richtige Beruf für dich. An vielen Glaskonstruktionen, aber auch an Flach- und Hohlgläsern ist zu bestaunen, wie du mit deiner Arbeit das Stadtbild prägst. Als Glasveredler (m/w/d) bist du heutzutage im künstlerischen Bereich ebenso zu Hause wie im konstruktiven Glasbau und der dazugehörenden Elektrotechnik. Durch das Veredeln von Flach- und Hohlgläsern in Form von Schleifen, Fügen, Kleben und Fusen lassen sich effektvolle Lichtspiele erzielen. Flachglas erhält seine besondere Optik unter anderem durch den richtigen Kantenschliff und entsprechende Glasmalerei. Weitere interessante Gestaltungsmöglichkeiten sind die Glasbearbeitung mit Säure oder abtragenden Techniken. Durch das Herausätzen kannst du ganz verschiedene Motive darstellen.
Als Glasveredler (m/w/d) bist du auch in Sachen Innenarchitektur tätig, wenn es um Spiegel, Spiegelwände, Glasraumteiler, Glasmöbel oder künstlerisch gestaltete Fenster und Türen geht.
Selbstständig arbeiten - mit einem Gespür für Ästhetik
Für deine Arbeit benötigst du eine ruhige Hand, beispielsweise um fantasievolle Muster aus feinen Linien fehlerlos in Hohlglas einzuschleifen. Wenn du gern selbstständig arbeitest, zeichnen kannst, ein Gespür für Ästhetik hast und dir zudem auch die Ideen nicht so schnell ausgehen, dann wirst du an diesem Beruf viel Spaß haben.
Weitere Informationen
Mehr Details zu diesem Ausbildungsberuf erfährst du beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 646,00 € |
2. Lehrjahr: | 702,00 € |
3. Lehrjahr: | 742,00 € |
Hinweis für Ausbildungsbetriebe
Ausbildungsbetriebe müssen ihren Auszubildenden eine angemessene Vergütung zahlen, die jährlich steigt. Die Rechtsgrundlage dafür bildet § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG) – Vergütungsanspruch und Mindestvergütung. Zu beachten sind auch die dort geregelten Besonderheiten, etwa die unterschiedlichen Unterschreitungsmöglichkeiten bei Tarifgebundenheit und bei fehlender Tarifgebundenheit der Ausbildungsbetriebe.
Die Angaben zur Vergütung sind ohne Gewähr und über die entsprechenden Tarifpartner/Innungen/Verbände zu erfragen – auch um eventuell erforderliche Anpassungen während der Ausbildungsdauer vornehmen zu können. Der Ausbildende bleibt arbeitsrechtlich für die Richtigkeit der ausgezahlten Vergütungen verantwortlich.
Ausbildungsplätze/Praktika
Wir beraten euch gerne!
Bei Fragen zu diesem Ausbildungsberuf kannst du dich jederzeit an unsere Ausbildungsberatung oder an unser Team Berufsorientierung wenden.