Ausbildung als Glaser (m/w/d)
Mit Durchblick sorgst du als Glaser (m/w/d) für den richtigen Ausblick und einen schönen Anblick. In deinem Beruf als Glaser (m/w/d) wird all das möglich.Als Stil- und Bauelement moderner Architektur setzt das
Material Glas Akzente, beispielsweise eindrucksvolle Glasfassaden an Büro- und Geschäftsgebäuden. Aber nicht nur dort: Auch bei Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie in der Altbaurenovierung ist dieser Werkstoff ein wesentlicher Bestandteil einer fantasievollen Gestaltung. Glas wird jedoch nicht nur zu dekorativen Zwecken eingesetzt. In deinem Beruf bringst du auch wärme- und schalldämmendes oder einbruchhemmendes Glas für umweltfreundliches, wirtschaftliches und sicheres Bauen in die gewünschte Form.
Wenn du dich auf den Innenbereich spezialisierst, verwirklichst du Glasdesign in Form interessanter Konstruktionen wie Theken, Vitrinen, Spiegel, Treppen, Kunstverglasungen, Bildereinrahmungen, Schaufenster-/Ganzglasanlagen und Ganzglasduschen, um nur einige Beispiele zu nennen.
In einigen Regionen ist zudem die Grenze vom Glaser (m/w/d) zum Fensterbauer (m/w/d) fließend. In diesem Bereich gehören Rahmenkonstruktionen aus Holz, Aluminium und Kunststoff beziehungsweise aus Kombinationen dieser Werkstoffe zu deinem Alltag.
Am Puls der Zeit
Als Glaser (m/w/d) kommt es nicht nur auf deine Fähigkeiten in der Verarbeitung an, sondern auch auf deine Kenntnisse hinsichtlich der Trends der Zeit. Denn Glas nimmt eine immer bedeutendere Rolle am Bau und im Innenausbau ein. Als moderner Werkstoff, der mit neuesten Technologien ausgestattet ist, trägt Glas entscheidend zum Klimaschutz bei. Das sind doch gute Aussichten für deine Zukunft!
Weitere Informationen
Mehr Details zu diesem Ausbildungsberuf erfährst du beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 895,00 € |
2. Lehrjahr: | 960,00 € |
3. Lehrjahr: | 1015,00 € |
Hinweis für Ausbildungsbetriebe
Ausbildungsbetriebe müssen ihren Auszubildenden eine angemessene Vergütung zahlen, die jährlich steigt. Die Rechtsgrundlage dafür bildet § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG) – Vergütungsanspruch und Mindestvergütung. Zu beachten sind auch die dort geregelten Besonderheiten, etwa die unterschiedlichen Unterschreitungsmöglichkeiten bei Tarifgebundenheit und bei fehlender Tarifgebundenheit der Ausbildungsbetriebe.
Die Angaben zur Vergütung sind ohne Gewähr und über die entsprechenden Tarifpartner/Innungen/Verbände zu erfragen – auch um eventuell erforderliche Anpassungen während der Ausbildungsdauer vornehmen zu können. Der Ausbildende bleibt arbeitsrechtlich für die Richtigkeit der ausgezahlten Vergütungen verantwortlich.
Ausbildungsplätze/Praktika
Wir beraten euch gerne!
Bei Fragen zu diesem Ausbildungsberuf kannst du dich jederzeit an unsere Ausbildungsberatung oder an unser Team Berufsorientierung wenden.