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Ausbildung als Bühnenmaler und -plastiker (m/w/d)

Der Vorhang geht auf und das Publikum möchte sich in eine Traumwelt entführen lassen. Dabei muss alles stimmen: Vor allem das Bühnenbild und die sonstigen Dekorationen tragen viel zum Gelingen einer Theateraufführung, eines Musicals oder eines Films bei. Da sind Spezialisten für traumhafte Kulissen gefragt. Schauspieler können sich noch so sehr anstrengen, ohne die richtigen Kulissen gehen ihre Bemühungen ins Leere. Wenn die Aufführung gelungen ist, gibt es kräftigen Beifall. Davon gebührt den Schöpfern der traumhaften Kulissen ein guter Teil - auch wenn sie im Hintergrund bleiben.



Schein oder nicht Schein - das ist hier die Frage

Als Bühnenmaler und -plastiker (m/w/d) arbeitest du nach konzeptionellen Vorgaben der Regie. Du gestaltest malerisch und plastisch insbesondere Bühnen- und Szenenbilder zum Beispiel für Theater-, Opern-, Musical-, Film-, Fernseh- und Showproduktionen. Darüber hinaus bist du Spezialist für dekorative Malereien und Plastiken auf Ausstellungen, Messen, bei Werbeproduktionen und dafür erforderlichen Innenausstattungen. Da nur die Konzeption vorgegeben ist, bietet der Beruf viele Möglichkeiten der kreativen Entfaltung - auch Regisseure sind für praktikable Vorschläge der Bühnenmaler und -plastiker (m/w/d) dankbar.

Zwei Fachrichtungen stehen im dritten Ausbildungsjahr zur Wahl: Malerei und Plastik. Wenn auf der Bühne Marmor zwar aussieht wie Marmor, aber tatsächlich gemalt ist, steckt die Fachrichtung Malerei dahinter.Ebenso, wenn im Bühnenhintergrund etwa ein gemalter Eiffelturm zu sehen ist. Verlangt das Theaterstück beispielsweise eine Szene in einem Museum mit Skulpturen, hat der Bühnenplastiker für die nötigen Kopien zu sorgen. Auch die Amphore bei einem griechisch-römischen Bühnenbild ist beileibe kein Original, sondern stammt aus der Illusionskiste des Bühnenplastikers.



Weitere Informationen

Mehr Details zu diesem Ausbildungsberuf erfährst du beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).



Alles, was ihr wissen müsst

Ausbildungsdauer

36 Monate

Ausbildungsvergütung

Keine Tarifdaten für diesen Hauptberuf vorhanden.


 Hinweis für Ausbildungsbetriebe

Ausbildungsbetriebe müssen ihren Auszubildenden eine angemessene Vergütung zahlen, die jährlich steigt. Die Rechtsgrundlage dafür bildet  § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG) – Vergütungsanspruch und Mindestvergütung. Zu beachten sind auch die dort geregelten Besonderheiten, etwa die unterschiedlichen Unterschreitungsmöglichkeiten bei Tarifgebundenheit und bei fehlender Tarifgebundenheit der Ausbildungsbetriebe.

Die Angaben zur Vergütung sind ohne Gewähr und über die entsprechenden Tarifpartner/Innungen/Verbände zu erfragen – auch um eventuell erforderliche Anpassungen während der Ausbildungsdauer vornehmen zu können. Der Ausbildende bleibt arbeitsrechtlich für die Richtigkeit der ausgezahlten Vergütungen verantwortlich.

 

Ausbildungsplätze/Praktika

Freie Ausbildungsplätze

Offene Ausbildungsplätze als Bühnenmaler und -plastiker (m/w/d): 0

Freie Praktikumsplätze

Offene Praktikumsplätze als Bühnenmaler und -plastiker (m/w/d): 0

Wir beraten euch gerne!

Bei Fragen zu diesem Ausbildungsberuf kannst du dich jederzeit an unsere Ausbildungsberatung oder an unser Team Berufsorientierung wenden.