Ausbildung als Ausbaufacharbeiter (m/w/d)
Wahre Schönheit kommt von innen. Das gilt auch für Gebäude. Als Ausbaufacharbeiter (m/w/d) sorgst du beispielsweise dafür, dass die Innenwände von Wohnungen, Verwaltungsgebäuden oder Gewerbe- und Industriebauten gut aussehen - und einwandfrei ihre vielfältigen Aufgaben erfüllen.Dazu gehst du auf die Baustelle, wenn der Rohbau eines Neubaus bereits fertig ist. Aber auch bei Sanierungen, Modernisierung und Instandsetzungen von alten Gebäuden wirst du gebraucht. Du arbeitest zum Beispiel für Zimmereibetriebe, Isolierbauunternehmen, für Fachbetriebe der Fußbodentechnik oder für Stuckateurbetriebe.
Du bist das Multitalent beim Innenausbau und errichtest beispielsweise Innenwände aus Gipskartonplatten, trägst Putz auf oder verlegst Fliesen. Du stellst Holzkonstruktionen und Estriche her, führst Stuckarbeiten durch, baust Dämmstoffe für den Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz ein und stellst Bauteile im Trockenbau her. Damit nicht genug: Der Ausbaufacharbeiter (m/w/d) richtet die Baustellen ein, sichert sie ab und bereitet die entsprechenden Materialien und Teile für den Innenausbau vor.
Mit Köpfchen und Muskeln im Team arbeiten
Jede Menge Abwechslung ist dir als Ausbaufacharbeiter (m/w/d) also garantiert. Für so viele unterschiedliche Aufgaben musst du allerdings auch einige Voraussetzungen mitbringen: Du solltest körperlich fit sein, brauchst viel technisches Verständnis und musst gut im Team arbeiten können.
Die Lehre eröffnet viele Möglichkeiten: Du kannst noch den Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Stuckateur, Zimmerer, Estrichleger, Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer oder Trockenbaumonteur (m/w/d) an deine Ausbildung dranhängen.
Weitere Informationen
Mehr Details zu diesem Ausbildungsberuf erfährst du beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) oder bei Bau – Dein Ding.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
24 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 1080,00 € |
2. Lehrjahr: | 1300,00 € |
Hinweis für Ausbildungsbetriebe
Ausbildungsbetriebe müssen ihren Auszubildenden eine angemessene Vergütung zahlen, die jährlich steigt. Die Rechtsgrundlage dafür bildet § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG) – Vergütungsanspruch und Mindestvergütung. Zu beachten sind auch die dort geregelten Besonderheiten, etwa die unterschiedlichen Unterschreitungsmöglichkeiten bei Tarifgebundenheit und bei fehlender Tarifgebundenheit der Ausbildungsbetriebe.
Die Angaben zur Vergütung sind ohne Gewähr und über die entsprechenden Tarifpartner/Innungen/Verbände zu erfragen – auch um eventuell erforderliche Anpassungen während der Ausbildungsdauer vornehmen zu können. Der Ausbildende bleibt arbeitsrechtlich für die Richtigkeit der ausgezahlten Vergütungen verantwortlich.
Ausbildungsplätze/Praktika
Freie Ausbildungsplätze
Freie Praktikumsplätze
Wir beraten euch gerne!
Bei Fragen zu diesem Ausbildungsberuf kannst du dich jederzeit an unsere Ausbildungsberatung oder an unser Team Berufsorientierung wenden.