Ausbildung als Augenoptiker (m/w/d)
Den richtigen Durchblick haben viele Menschen nur mit Brille. Wenn die Augen schwächeln, erkennt man ohne Sehhilfe die rote Ampel viel zu spät, die Buchstaben in der Zeitung sind undefinierbare Flecken und beim Fernsehen hat man immer das Gefühl, in der letzten Reihe zu sitzen. Mit Brille dagegen kann das Leben eine wunderbar klare Angelegenheit sein.Als Augenoptiker (m/w/d) kümmerst du dich in zweierlei Hinsicht ums Auge.
Im Vordergrund steht bei deiner Arbeit natürlich die richtige Sehschärfe. Du suchst für deinen Kunden das Glas mit dem perfekten Schliff zur Korrektur seiner Sehschwäche oder eben die entsprechende Kontaktlinse. Aber auch das Äußere kommt bei dir nicht zu kurz. Damit deine Kunden auch positiv ins Auge stechen, kennst du immer den letzten Schrei der Brillenmode und hast einen Blick dafür, welche Fassung ihnen am besten zu Gesicht steht. Denn deine Kunden wollen nicht nur scharf sehen, sondern auch eine gute Optik.
Hilfsbereit, modebewusst und praktisch begabt
Während deiner Ausbildung lernst du den sicheren Umgang mit den optischen Geräten in der Werkstatt und eignest dir spezielles mathematisches und physikalisches Wissen rund ums Auge an. In deiner täglichen Praxis ist aber die individuelle Beratung deiner Kunden ebenso wichtig. Bist du also kommunikationsfreudig, modebewusst sowie hilfsbereit und verbindest technisches Interesse mit einer praktischen Begabung - dann bist du genau richtig in diesem Beruf.
Weitere Informationen
Mehr Details zu diesem Ausbildungsberuf erfährst du beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 800,00 € |
2. Lehrjahr: | 950,00 € |
3. Lehrjahr: | 1100,00 € |
Hinweis für Ausbildungsbetriebe
Ausbildungsbetriebe müssen ihren Auszubildenden eine angemessene Vergütung zahlen, die jährlich steigt. Die Rechtsgrundlage dafür bildet § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG) – Vergütungsanspruch und Mindestvergütung. Zu beachten sind auch die dort geregelten Besonderheiten, etwa die unterschiedlichen Unterschreitungsmöglichkeiten bei Tarifgebundenheit und bei fehlender Tarifgebundenheit der Ausbildungsbetriebe.
Die Angaben zur Vergütung sind ohne Gewähr und über die entsprechenden Tarifpartner/Innungen/Verbände zu erfragen – auch um eventuell erforderliche Anpassungen während der Ausbildungsdauer vornehmen zu können. Der Ausbildende bleibt arbeitsrechtlich für die Richtigkeit der ausgezahlten Vergütungen verantwortlich.
Ausbildungsplätze/Praktika
Wir beraten euch gerne!
Bei Fragen zu diesem Ausbildungsberuf kannst du dich jederzeit an unsere Ausbildungsberatung oder an unser Team Berufsorientierung wenden.