Vollversammlung fordert integrative Verkehrspolitik statt Aktionismus

Handwerk gegen Fahrverbote für Wirtschaftsverkehr

Pressenachricht Nr. 057/2016 vom 28. November 2016

Die wirtschaftliche Betätigung von Handwerksunternehmen darf nicht durch Verkehrsrestriktionen wie generelle Fahrverbote in der Landeshauptstadt beeinträchtigt werden, forderte die Vollversammlung der Handwerkskammer Region Stuttgart am Montagnachmittag. Kammerpräsident Rainer Reichhold betonte, dass die Nutzung von Kraft- und Nutzfahrzeugen in den meisten Handwerksbereichen alternativlos sei. "Es ist nicht zielführend, den Wirtschaftsverkehr durch Auflagen oder generelle Fahrverbote zu erschweren." Bei der Herbstkonferenz der Vollversammlung erklärte Reichhold, dass vielmehr konstruktiv nach Lösungen für die eklatanten Kapazitätsengpässe sowohl beim Straßenverkehr als auch beim ÖPNV gesucht werden müsse. Hier seien die Vertreter des Handwerks bereit mitzuwirken.

Weil Handwerksbetriebe eine unverzichtbare Versorgungs- und Servicefunktion für die Bevölkerung haben - so die verabschiedete Resolution -, müssten kommunale und regionale Verkehrskonzepte diesen spezifischen Anforderungen Rechnung tragen. "Zu den Kleintransportern und LKWs unserer Betriebe mit ihren Sonderaufbauten und -einbauten gibt es derzeit keine anderen Möglichkeiten", sagte der Kammerpräsident vor dem Parlament des Handwerks. Schon deshalb müsse die Funktion vieler Handwerkerfahrzeuge als Arbeitsmittel und Existenzgrundlage in den Verkehrskonzepten berücksichtigt werden. "So wenig wie der Bäcker die Backwaren ohne geeigneten Transporter ausfahren kann, ist es dem Glaser möglich, die schweren Verglasungselemente in der Stadtbahn zu transportieren."

Vor der Vollversammlung forderte deshalb Präsident Reichhold, dass zur sicheren Versorgung der Bevölkerung, der vielfältigen Kundendienste, der Zufahrt zu Baustellen und der Innenstädte als Gewerbestandorte Handwerker weiterhin ihre Fahrzeuge bedarfsgerecht nutzen können. Gleichzeitig plädiert das Handwerk für einen Bestandsschutz für die zwischen 2009 und 2015 angeschafften Fahrzeuge. "Es kann nicht sein, dass Rahmenbedingungen, unter denen damals unternehmerische Entscheidungen getroffen wurden, heute nicht mehr gelten. Das käme einer Entwertung des Fuhrparks gleich."

Auf die besondere Bedeutung der Elektromobilität für den gewerblichen Einsatz wies Kammerpräsident Reichhold hin. Was fehle, seien zum einen für das Handwerk geeignete Fahrzeuge, zum anderen spürbare finanzielle Anreize beim Fahrzeugkauf und vor allem eine flächendeckende und praxisgerechte Schnellladeinfrastruktur in der Region. "Da klafft zwischen Wunsch und Wirklichkeit noch eine große Lücke." Zudem sprach er sich für mehr Anstrengungen bei der technologischen Entwicklung und Förderung im Neuwagenbereich bei PKW sowie bei Nutzfahrzeugen aus, die zwingend für den Einsatz im Handwerk ausgelegt werden müssten.

Für dringend geboten hält es das Handwerk in dem Zusammenhang, in die Entwicklung von Konzepten zur Verbesserung der Luftqualität eingebunden zu werden. "Wir wollen in Gremien und Arbeitskreisen sowohl auf Landesebene, im Regierungspräsidium Stuttgart als auch in der Landeshauptstadt mitwirken", erläuterte Reichhold. "Nur dann können wir für die Region eine nachhaltige integrative Verkehrspolitik anstelle von punktuellem Aktionismus entwickeln."

Mehr Infos zur Resolution und zum Thema:

Feinstaubalarm: Die Folgen für das Handwerk der Region

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