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amh-online.de/Sascha Schneider

Ist Ihr Betrieb von den Auswirkungen des Kriegs betroffen? Dann steht Ihnen das KfW-Sonderprogramm UBR (Ukraine, Belarus, Russland) zur Verfügung. Ukraine-Krieg: Sonderprogramm der KfW gestartet

 Das Wichtigste auf einen Blick

Das neueKfW-Sonderprogramm UBR 2022 richtet sich an Unternehmen und Solo-Selbstständige, die von den Auswirkungen des Ukraine-Kriegs oder den Sanktionen gegen Russland und Belarus betroffen sind.

Das Programm ist bis Ende 2022 befristet. Mit den Fördermitteln können Betroffene einen Teil Ihrer Aufwände finanzieren. Nachfolgend klären wir die wichtigsten Fragen:

Gefördert werden Betriebe und freiberuflich Tätige, wenn Sie mindestens eines der nachfolgenden Kriterien nachweislich erfüllen:

  • Umsatzrückgang wenn Sie in den letzten 3 Jahren mindestens 10 % Ihres Umsatzes in den Märkten Ukraine, Russland und Belarus gemacht haben
  • Produktionsausfall in der Ukraine, in Russland und Belarus oder durch fehlende Rohstoffe und Vorprodukte aus diesen Ländern
  • geschlossene Produktionsstätten in der Ukraine, in Russland und Belarus
  • gestiegene Energiekosten bei mindestens 3% Energiekostenanteil am Umsatz des Jahres 2021
Gefördert werden:

  • Anschaffungen wie Maschinen und Ausstattung (Investitionen)
  • alle laufenden Kosten wie Miete, Gehälter oder Waren­lager (Betriebsmittel)
  • Übernahmen und Beteiligungen

Es besteht ein leichter Zugang zum Kredit:

  • Die KfW übernimmt bis zu 80% des Risikos von Ihrer Bank. Sie selbst haften als Kreditnehmer zu 100% für die Rückzahlung.
  • Bei Krediten bis 3 Mio. EUR verzichtet die KfW auf eine eigene Risikoprüfung.
  • Kredite von 3 bis 10 Mio. EUR werden im Schnellverfahren geprüft.
Es gelten diese Laufzeiten und Zinssätze:

  • 2 bis 6 Jahre Lauf­zeit
  • auf Wunsch bis zu 2 tilgungs­freie Jahre zu Beginn
  • Zinsbindung für die gesamte Lauf­zeit

Ihren individuellen Zinssatz ermittelt Ihre Bank anhand Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und Qualität der Sicherheiten.

Möglich sind diese Höchstbeträge:

  • 15% des durchschnittlichen Umsatzes der letzten 3 Jahre oder
  • 50% der Energiekosten der letzten 12 Monate vor Antragstellung oder
  • 50 % der Gesamt­verschuldung oder 30% der Bilanz­summe (jeweils bei Krediten über 25 Mio. Euro)

 Weitere Informationen

Weitere Informationen zu Bereitstellung, Rückzahlung, Sicherheiten und Antragstellung finden Sie hier:

 KfW-Sonderprogramm UBR 2022



Kontakt

Bei Fragen zum Sonderprogramm wenden Sie sich bitte direkt an die Berater der KfW, sie helfen gern weiter:

 0800 539 9000 (kostenfreie Servicenummer, erreichbar Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr)

UnsereBetriebswirtschaftlichen Berater stehen für Rückfragen ebenfalls zur Verfügung.