Es ist Ihr gutes Recht, Ihre Steuerlast so gering wie möglich zu halten. Genauso ist es Ihre Entscheidung, welche Rechtsform Ihr Unternehmen haben soll. Wir bieten Ihnen dabei kostenlos Hilfestellung.Tipps zu Steuern und Rechtsform
Ein Steuerberater schafft Entlastung
Ein Unternehmer hat mit dem Finanzamt wesentlich häufiger zu tun als ein Arbeitnehmer. Und er muss sich auch mit verschiedenen Steuerarten auseinandersetzen: der Umsatzsteuer, der Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer (bei einer GmbH), der Lohnsteuer (muss er von seinen Beschäftigten einbehalten und weiterleiten) und der Gewerbesteuer.
Selbstständige Handwerker werden ihre steuerlichen Fragen in der Regel von einem Steuerberater bearbeiten lassen. Für Existenzgründer gilt deshalb: Suchen Sie sich rechtzeitig vor der Gründung Ihres Betriebes einen Steuerberater, der schon Erfahrungen in Ihrer Branche hat. Das entlastet Sie. Und es lässt Ihnen Zeit, sich um die vielen anderen Dinge zu kümmern, die am Anfang auf Sie einstürzen.
Als Existenzgründer sollten Sie sich auf die ersten Kontakte mit dem Finanzamt vorbereiten:
- Von Ihrer Gewerbeanmeldung erhält das Finanzamt einen Durchschlag.
- Nach der Gewerbeanmeldung erhalten Sie vom Finanzamt einen Fragebogen, den Sie mit Ihrem Steuerberater zusammen ausfüllen sollten. Gefragt wird zum Beispiel nach der Art des Betriebes, nach dem voraussichtlichen Umsatz und Einkommen und auch nach der Art der Versteuerung (Umsatzsteuer!).
- Ihre betriebliche Steuernummer müssen Sie bei allen Steuererklärungen angeben.
- Mit dem ersten Steuerbescheid werden die Vorauszahlungen festgelegt. Die Höhe der Vorauszahlung basiert auf Ihren Angaben im Fragebogen.
Vorsicht bei "heißen Steuertipps"
Steuern werden meist dann zur Last, wenn Ihr Betrieb Gewinne erwirtschaftet. Von der Steuer absetzen können Sie fast nichts - höchstens vom zu versteuernden Einkommen. Und das funktioniert auch nur dann, wenn Ihr Betrieb tatsächlich Gewinn erwirtschaftet. Deshalb prüfen Sie so genannte "heiße Steuertipps" sehr genau.
Die passende Rechtsform für Ihr Unternehmen
Grundsätzlich gilt: Die ideale Rechtsform für ein Unternehmen gibt es nicht. Für welche Sie sich auch entscheiden, es wird immer ein Kompromiss sein.
Wenn es konkret wird, stehen wir Ihnen gern zur Seite: Sei es bei der Frage nach der Rechtsform des neuen Unternehmens oder worauf dann bei der Firmierung zu achten ist. Aber: Zunächst müssen Sie das Handels- und Firmenrecht beachten.
§ Das Handelsrecht
Als Gewerbetreibender sind Sie unabhängig von Ihrer Branche Vollkaufmann - es sei denn, Ihr Betrieb erfordert keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb. Maßgebliche Kriterien dabei sind:
- Umsatzhöhe
- Betriebsvermögen
- Anzahl der Mitarbeiter
- Vielfalt der Erzeugnisse und Leistungen
Vollkaufleute unterliegen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches, Nichtkaufleute fallen unter die Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Für den Besitzer eines Handwerksbetriebs, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, heißt das: Er gilt auch ohne die erforderliche Eintragung ins Handelsregister als Vollkaufmann.
§ Das Firmenrecht
Die Firma ist der Name, unter dem Kaufleute ihre Geschäfte betreiben und Ihre Unterschrift abgeben.
Kauffrau oder Kaufmann ist jeder Gewerbetreibende, deren, bzw. dessen Unternehmen nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise betriebenen Geschäftsbetrieb erfordert. Er kann nur zusammen mit dem Unternehmen verkauft, vererbt und verpachtet werden.
Das Firmenrecht ist heute viel liberaler als früher, dennoch empfiehlt es sich, sich vor der Benennung des Betriebs beraten zu lassen.
Einzelunternehmen oder Gesellschaft?
Der Herr im eigenen Haus zu sein, das mag nicht schlecht sein: Sie haben schließlich das alleinige Sagen. Der Nachteil: Sie treagen auch das alleinige Risiko. Denn Sie setzen neben dem Geschäftskapital auch Ihr Privatvermögen aufs Spiel. Entscheiden Sie sich dafür, gemeinsam mit jemand anderem oder auch mehreren anderen, eine Gesellschaft zu gründen, haben Sie zwar nicht allein das Sagen. Dafür lässt sich gemeinsam vieles besser bewältigen.
Das sollten Sie bei der Wahl der Rechtsform beachten
Existenzgründer müssen sich für eine Rechtsform entscheiden. Selbstständige Handwerker, die schon länger am Markt sind, haben das bereits hinter sich. Für Sie heißt es jedoch, die Rechtsform immer mal wieder zu überprüfen: in steuerlicher, haftungsrechtlicher und gesellschaftsrechtlicher Hinsicht. Folgende Punkte sollten Sie bei der Wahl der Rechtsform für Ihr Unternehmen beachten:
- Handwerksrechtliche Voraussetzungen
- Haftung und Risikoverteilung
- Geschäftsführung
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Eigen- und Fremdfinanzierung
- Überschaubarkeit und Handhabung
- Kosten
- Nachfolgeregelung
- Steuerliche Gesichtspunkte
- Firmierung