AusbildungSonderwege ins Handwerk
Manchmal stehen individuelle Defizite, Lernschwächen, Handicaps oder Lebensumstände einer Ausbildung in einem regulären Handwerksberuf entgegen. Eine Alternative sind Ausbildungsregelungen der Handwerkskammer: Sie reduzieren den theoretischen und praktischen Inhalt einer Regelausbildung.
Ausbildungsregelungen für Menschen mit Behinderung
Es handelt sich dabei um Ausbildungsregelungen der Handwerkskammer für Abschlüsse wie zum Beispiel Fachpraktiker oder Fachwerker (m/w/d). Die gesetzliche Grundlage für die Ausbildungsregelungen findet sich in der Handwerksordnung (§ 42r HwO).
In einer meist dreijährigen Lehrzeit werden sie in speziellen Ausbildungsgängen unterrichtet und sind oft in einzelne Bausteine gegliedert. In der Region Stuttgart werden im Wirtschaftszweig Handwerk die nachfolgenden Ausbildungsgänge als Rehabilitationsmaßnahmen angeboten:
Beruf | Ausbildungsdauer |
Bäckerfachwerker (m/w/d) | 36 Monate |
Fachpraktiker Fleischer (m/w/d) | 36 Monate |
Fachwerker für Feinwerktechnik (m/w/d) | 36 Monate |
Fachpraktiker für Holzverarbeitung (m/w/d) | 36 Monate |
Fachpraktiker für Maler und Lackierer (m/w/d) | 36 Monate |
Fachpraktiker für Kraftfahrzeugmechatronik (m/w/d) | 42 Monate |
Fachpraktiker für Metallbau (m/w/d) | 42 Monate |
Werker für Feinwerktechnik (m/w/d) | 24 Monate |
Alle Bildungsträger in der Region Stuttgart
Auf die Ausbildung in den genannten Berufen hat sich eine Reihe von Bildungsträgern spezialisiert. Sie verfügen über geeignete Werkstätten, in denen die praktische Ausbildung stattfindet. Meist bieten sie angegliederte Sonderberufsschulen, die den theoretischen beziehungsweise schulischen Teil der Ausbildung abdecken.
Den Kontakt zur Berufspraxis stellen ergänzende Praktika her, die in Betrieben der freien Wirtschaft absolviert werden. In einigen Berufen findet die Ausbildung vollständig in einem Betrieb statt, die Fachleute der Bildungsträger begleiten dann die Ausbildungen.
Der Weg zum Fachpraktiker/Fachwerker/Berufsabschluss
Kostenträger und erste Anlaufstelle für Interessierte sind die regionalenAgenturen für Arbeit.
Erfahrene Mitarbeitende der Agenturen für Arbeit führen eine so genannte "Reha-Beratung" durch, die als erster Schritt nicht ausgelassen werden darf. Die Anmeldung zu einem der Bildungsträger erfolgt nach diesem Gespräch und mit Zustimmung des Beraters oder der Beraterin der Arbeitsagentur.
Fragen Sie in der Arbeitsagentur Ihres Wohnorts nach dem zuständigen Reha-Team. Die Mitarbeitenden helfen Ihnen dort gerne weiter:
Am Ende dieser Testphase steht ein individuelles Eignungsprofil. Bildungseinrichtung und Reha-Team der Agentur für Arbeit können auf der Grundlage dieses Profils eine Empfehlung über eine Fördermaßnahme oder eine Ausbildung aussprechen.
Kommen die Beraterinnen und Berater beider Einrichtungen zu dem Ergebnis, dass ein Bewerber oder eine Bewerberin ausbildungsreif ist und Berufswunsch sowie Eignung für den Beruf übereinstimmen, steht der Ausbildung nichts mehr im Wege.
Oft herrschen unter den Jugendlichen jedoch noch keine festen Vorstellungen über ihren beruflichen Werdegang. Die Reha-Beraterinnen und Berater können dann vor der Ausbildung die Teilnahme an einer Berufsvorbereitung empfehlen, einer so genannten BvB-Maßnahme (Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme). Viele Bildungsträger bieten solche Maßnahmen an und bilden später auch aus.
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB)
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) sind einer Ausbildung zeitlich vorgeschaltet und sollen den Einstieg in die Lehre erleichtern. Kostenträger ist die Agentur für Arbeit. Am Ende einer Maßnahme steht der Einstieg in eine reguläre oder eine durch die Agentur für Arbeit geförderte Ausbildung.
BvB-Maßnahmen richten sich an Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Alter von 25 Jahren. Sie lernen verschiedene Berufsfelder kennen und werden in den beruflichen Schlüsselkompetenzen geschult. Praktische Werkstattarbeit wird durch Schulunterricht in der Sonderberufsschule ergänzt. Die Dauer einer solchen Maßnahme richtet sich nach den Bedürfnissen der Teilnehmenden, ist aber spätestens nach elf Monaten beendet.
Welche weiteren Voraussetzungen zu erfüllen sind, um an einer BvB-Maßnahme teilnehmen zu können, wissen die Mitarbeitenden des Reha-Teams.
Ausbildung
Für diese Ausbildung gilt ebenfalls das duale Ausbildungsprinzip. Die praktische Ausbildung in den Werkstätten des Bildungsträgers wird durch Unterricht in der Sonderberufsschule ergänzt. Zusätzlich verfügen die meisten Bildungsträger über fachkundige sozialpädagogische Mitarbeitende, die die Jugendlichen auf ihrem Ausbildungsweg unterstützen. Praktika in Betrieben der freien Wirtschaft ergänzen die Lehrzeit.
Details zur Ausbildung finden Sie in den Beschreibungen der einzelnen Berufe, die oben aufgelistet sind. Unter gewissen Umständen kann eine Ausbildung in diesen Berufen auch in Kooperation mit einem Handwerksbetrieb und einem Bildungsträger erfolgen. Informationen dazu geben ebenfalls die Reha-Beraterinnen und -Berater.
Im Idealfall münden die Angebote in ein intaktes Berufsleben, das nur noch wenige oder gar keine Unterschiede mehr zu den „klassischen“ Wegen in den Beruf aufweist.