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Sobald wir Ihren Antrag auf Soforthilfe geprüft haben, leiten wir ihn an die L-Bank weiter. Lesen Sie hier, was Sie zur Auszahlung und möglichen Ablehnungsgründen wissen müssen.Soforthilfe: Hinweise zu Auszahlung und Ablehnung

Formale Mängel erschweren die Auszahlung

Für dasCorona-Soforthilfeprogramm konnten vor allem die Anträge zügig bearbeitet werden, die keine formalen Mängel oder unzureichende Begründungen aufwiesen. Je vollständiger Sie den Antrag ausgefüllt haben, desto schneller kann ihn unser Team bearbeiten und an die L-Bank weitergeben. Sobald die Weitergabe erfolgt ist, werden Sie per E-Mail darüber informiert.

Viele Anträge enthalten jedoch formale Fehler:

  • fehlende Unterschrift
  • fehlende Angaben
  • eine unvollständige oder nicht korrekte IBAN
  • keine eindeutige Begründung des Liquiditätsengpasses

Die L-Bank registrierte bereits viele tausend Anträge, die aufgrund einer falschen IBAN nicht zur Auszahlung kommen konnten. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, ist eine direkte Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses nicht möglich. Sie erhalten dann jedoch einen Ablehnungsbescheid, gegen den Sie einfach Widerspruch einlegen können (siehe unten).

Außerdem informiert die L-Bank auf ihrerWebsite darüber, dass es momentan zu Verzögerungen in der Antragsbearbeitung kommt. Davon betroffen sind Neuanträge des Bundesprogramms, die nach dem 9. April an die L-Bank weitergeleitet wurden. Die steigende Komplexität durch Aufstockungsanträge, Mehrfachanträge sowie die Integration der Bundes- in die Landesförderung machen umfangreiche Prüfungsschritte im Einzelfall und entsprechende Anpassungen in den Bearbeitungssystemen der L-Bank erforderlich. Hierbei habe die Bank insbesondere auch im Fokus, Situationen, wie sie in anderen Bundesländern durch Betrugshandlungen entstanden sind, möglichst zu vermeiden.

Die Anpassungsarbeiten in den Systemen der L-Bank werden am 29. April abgeschlossen. Bis dahin können Auszahlungen nur mit verminderter Geschwindigkeit bearbeitet werden. Ab dem 30. April werden die Bundesanträge in gewohnter Geschwindigkeit bearbeitet und alle bis dahin vorliegenden Anträge bis zum 15. Mai ausbezahlt, sofern sie in der Sache entscheidungsreif sind.

Leider haben wir keinen Einblick und keinen Zugriff auf die Bearbeitung der Einzelfälle bei der L-Bank. Sehen Sie daher bitte von Nachfragen zur Auszahlung ab. Hierzu kann unser Team keine Auskunft erteilen.

Weitere Informationen finden Sie in denFAQ der L-Bank sowie in der nachfolgenden Kurzübersicht.

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 Antrag abgelehnt (falsche IBAN)

Wurde Ihr Antrag aufgrund einer fehlerhaften IBAN-Angabe abgelehnt, können Sie gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch einlegen.

Liefern sie der L-Bank beim Widerspruch direkt die richtige, 22-stellige IBAN mit. Die L-Bank wandelt den Ablehnungsbescheid in einen Bewilligungsbescheid um. Es muss inzwischen kein neuer Antrag mehr gestellt werden.



 Antrag abgelehnt (unvollständige Angaben)

Wurde Ihr Antrag wegen unvollständiger Angaben (mögliche Gründe s.o.) abgelehnt, können Sie einen neuen Antrag stellen.

Lesen Sie sich vor dem Stellen des neuen Antrags die „Häufig gestellten Fragen“ auf unsererInfo-Seite sorgfältig durch und reichen Sie den Ablehnungsbescheid bei der neuen Antragsstellung mit ein



Zuschuss zu hoch / doppelte Auszahlung

Falls Sie den beantragten Zuschuss wider Erwarten nicht in voller Höhe benötigen, melden Sie dies umgehend der L-Bank. Sobald Ihnen der Bescheid der Bank vorliegt, wenden Sie sich unter Angabe der Vorgangsnummer aus dem Bescheid der L‑Bank (nicht zu verwechseln mit der Vorgangsnummer der Kammer) an die L-Bank. Die L-Bank klärt mit ihnen die weiteren Schritte.

Sollten Sie irrtümlich eine zweite Auszahlung erhalten, zahlen Sie bitte umgehend den zu Unrecht erhaltenen Betrag auf das Ausgangskonto unter Angabe Ihrer Vorgangsnummer aus dem Bescheid der L-Bank (nicht die Vorgangnummer der Kammer) und dem Hinweis „Mehrfachantragstellung“ zurück. Bitte beachten Sie: Subventionsbetrug nach § 264 StGB ist strafbar.

 Nachträgliche Änderungen

Sollten Sie nachträglich Änderungen im Antrag vornehmen wollen, obwohl er sich bereits bei der L-Bank befindet, warten Sie bitte zunächst ab, bis Ihnen der Bescheid der L‑Bank vorliegt.

Wenden Sie sich dann bitte unter Angabe der Vorgangsnummer aus dem Bescheid (nicht zu verwechseln mit der Vorgangsnummer der Kammer) direkt an die L-Bank.