News-Schweiz-Mehrwertsteuer
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Durch das teilrevidierte Mehrwertsteuergesetz ergeben sich Änderungen für Unternehmen, die in der Schweiz tätig sind.Schweiz: Das gilt ab Januar bei der Mehrwertsteuer

Die Auswirkungen für Handwerksbetriebe

Ab 2018 werden ausländische Unternehmen mit einem Weltumsatz (Sitz- und Ausland) von mindestens 100.000 CHF, die in der Schweiz tätig sind, auch in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig. Grundlage hierfür ist das in der Schweiz im Oktober 2017 teilrevidierte Mehrwertsteuergesetz. Bei folgenden Leistungen ist bei einem Weltumsatz von über 100.000 CHF eine steuerliche Registrierung beim nächsten Auftrag in der Schweiz ab 1. Januar 2018 erforderlich.

Im Handwerk sind unter anderem diese Leistungen betroffen:

  • Warenlieferungen mit Montageleistungen
  • Reine Montageleistungen
  • Dienstleistungen für Kunden in der Schweiz (Werbung, Beratungsleistungen)

Aufgrund der Mehrwertsteuerpflicht ist zukünftig zwingend ein Fiskalvertreter zu bestellen. Es muss sich dabei nicht um einen Steuerberater handeln. Der beauftragte Fiskalvertreter muss allerdings in der Schweiz mit einem Wohn- oder Geschäftssitz gemeldet sein.

Weitere Informationen und die Kontaktdaten unserer Ansprechpartner finden Sie beiHandwerk International Baden-Württemberg.

 Kostenfreies Webinar am 24. Januar

Sie möchten sich noch umfassender über das Thema informieren und unseren Experten Ihre Fragen stellen? Dann melden sich für unser kostenfreies Webinar "Schweiz - So reagieren Sie auf die neue Mehrwertsteuerpflicht" am 24. Januar 2018 an:

Anmeldung und weitere Informationen

 
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Michael Rössler

Stellvertretender Leiter (Handwerk International Baden-Württemberg)

Heilbronner Straße 43

70191 Stuttgart

Tel. 0711 1657-525

Mobil 0172 7228703

Fax 0711 1657-827

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