Durch das teilrevidierte Mehrwertsteuergesetz ergeben sich Änderungen für Unternehmen, die in der Schweiz tätig sind.Schweiz: Das gilt ab Januar bei der Mehrwertsteuer
Die Auswirkungen für Handwerksbetriebe
Ab 2018 werden ausländische Unternehmen mit einem Weltumsatz (Sitz- und Ausland) von mindestens 100.000 CHF, die in der Schweiz tätig sind, auch in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig. Grundlage hierfür ist das in der Schweiz im Oktober 2017 teilrevidierte Mehrwertsteuergesetz. Bei folgenden Leistungen ist bei einem Weltumsatz von über 100.000 CHF eine steuerliche Registrierung beim nächsten Auftrag in der Schweiz ab 1. Januar 2018 erforderlich.
Im Handwerk sind unter anderem diese Leistungen betroffen:
- Warenlieferungen mit Montageleistungen
- Reine Montageleistungen
- Dienstleistungen für Kunden in der Schweiz (Werbung, Beratungsleistungen)
Aufgrund der Mehrwertsteuerpflicht ist zukünftig zwingend ein Fiskalvertreter zu bestellen. Es muss sich dabei nicht um einen Steuerberater handeln. Der beauftragte Fiskalvertreter muss allerdings in der Schweiz mit einem Wohn- oder Geschäftssitz gemeldet sein.
Weitere Informationen und die Kontaktdaten unserer Ansprechpartner finden Sie beiHandwerk International Baden-Württemberg.
Kostenfreies Webinar am 24. Januar
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