amh-online.de/Sascha Schneider

HandwerksrechtSchwarzarbeit: Die Zahlen 2024

Schwarzarbeit und das unerlaubte Ausüben eines Handwerks sind Ordnungswidrigkeiten und werden geahndet. Im Zusammenspiel mit anderen Institutionen waren wir auch 2024 bestrebt, Fälle illegaler Handwerksausübung aufzuspüren und zu unterbinden. Was das Ergebnis davon war, lesen Sie hier. 



 Mehr als 850.000 Euro an Bußgeldzahlungen

Insgesamt 25 Bußgeldverfahren wurden im Jahr 2024 in unserem Kammerbezirk vollzogen. Daraus ergaben sich Bußgelder in Höhe von 850.513,58 Euro. Darunter sind Bußgelder in Höhe von rund 804.000 €, die von der Landeshauptstadt Stuttgart festgesetzt wurden.

Mit 12 Ordnungswidrigkeiten wurden im Bau- und Ausbaugewerbe die meisten Fälle geahndet. Weitaus weniger zu beanstanden gab es mit je 4 Verfahren im Elektro- und Metallgewerbe und dem Gewerbe für Gesundheits- und Körperpflege, chemische und Reinigungsgewerbe. 3 der Verfahren entfallen auf Sonstige Gewerbe, 2 weitere auf das Bekleidungs-, Textil- u. Ledergewerbe. 

Des weiteren wurden 163 Verfahren wegen Betriebsuntersagungen eingeleitet, woraus 4 Betriebsschließungen resultierten (im Jahr 2023 waren es 114 Verfahren und 2 Schließungen). 643 weitere Verfahren mussten wegen Ordnungswidrigkeiten eröffnet werden (im Jahr 2023 waren es 629).

Schwarzarbeitsstatistik 2024

In dieser Übersicht listen wir die genauen Zahlen nach Gewerk auf:



Was ist Schwarzarbeit und wie wird sie verhindert?

„Verboten sind Dienst- oder Werkleistungen, die gegen das Steuerrecht oder gegen das Sozialversicherungsrecht verstoßen. Ebenso die Umgehung von Mitteilungspflichten gegenüber Behörden“, erläutert unser Rechtsberater Volker Süssmuth. Es liege aber auchSchwarzarbeit vor, wenn ein Gewerbe oder ein zulassungspflichtiges Handwerk ausgeübt wird, ohne dass eine Anmeldung beim Gewerbeamt beziehungsweise eineEintragung in die Handwerksrolle vorliegt.

Im Rahmen unserer rechtlichen Möglichkeiten bekämpfen wir die Schwarzarbeit mit verschiedenen Maßnahmen.

Wird ein Fall von Schwarzarbeit ermittelt, kommt die zuständige untere Verwaltungsbehörde auf uns zu, um ein Verfahren mit der Begleitung durch unsere Mitarbeitenden einzuleiten. „Bei der Auswertung von beschlagnahmten Geschäftsunterlagen wirken wir als Handwerkskammer ebenfalls mit“, erläutert Süssmuth. Dadurch könne der illegal erbrachte Handwerksumsatz berechnet werden, aus dem sich wiederum die Höhe des Bußgelds ergebe.

Hingegen unterliegt die konkrete Verfolgung und Ahndung von Schwarzarbeit, etwa durch das Untersagen weiterer Arbeiten oder ein Bußgeldverfahren, nicht unseren Befugnissen und ist Aufgabe der Verwaltungsbehörden. Die Handwerkskammern wirken an allen Verfahren lediglich unterstützend mit. 

 Video-Interview zur Schwarzarbeit

Was Schwarzarbeit ist, welche Strafen drohen und wie wir Verstöße aufdecken, erklärt unser Experte:

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 Was können Sie selbst tun?

Über verschiedene Plattformen können Sie selbst verdächtige Tätigkeiten melden. 

  • Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) Ihres zuständigen Hauptzollamtes nimmt Verdachtsmeldungen online entgegen. Ihre zuständige Dienststelle können Sie auf derWebsite des Zolls suchen oder hier IhrenVerdacht direkt melden.
  • Hinweise auf Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung im Baugewerbe nimmt die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) auf derenWebsite entgegen.
  • Eventuelle Steuerstraftaten oder sonstigen Verfehlungen gegen Steuergesetze können Sie den baden-württembergischen Finanzämtern sicher und anonym über dieWebsite der Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg melden.
  • Sie können Ihren Verdacht über unserFormular oder unsere Hotline0711 1657-295 aber auch direkt an uns weiterleiten.




Volker Süssmuth

Rechtsberater

Heilbronner Straße 43

70191 Stuttgart

Tel. 0711 1657-295

Mobil 0173 6604490

Fax 0711 1657-222

volker.suessmuth--at--hwk-stuttgart.de