Pressenachricht Nr. 032/2009 vom 30. Juli 2009
Ausbilder-Eignungsprüfung wieder Pflicht
Ab August ist Nachweis erforderlich
Die Qualität der Lehre hat gelitten, seit die Ausbilder-Eignungsverordnung vor sechs Jahren ausgesetzt wurde. Das soll sich ändern. Rechtzeitig vor dem Start des neuen Ausbildungsjahres müssen ab 1. August 2009 künftige Ausbilder wieder nachweisen, dass sie über berufs- und arbeitspädagogische Fertigkeiten verfügen. "Die Wiedereinführung begrüßen wir sehr", sagt Bernd Stockburger, Geschäftsführer bei der Handwerkskammer Region Stuttgart.
Wer ausbilden will, musste sich seit 2003 keiner Ausbilder-Eignungsprüfung mehr unterziehen. "Ausbilden jetzt - Erfolg braucht alle" lautete damals der Slogan der Bundesregierung und sollte verstärkt Betriebe dazu bewegen, mehr Lehrstellen anzubieten. Dazu wurde vorübergehend die als "bürokratische Hürde" empfundene Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) abgeschafft, die den Nachweis der berufs- und arbeitspädagogische Fähigkeiten verlangt.
Zwar stieg seitdem die Zahl neuer Lehrstellen, doch nicht im erwarteten Umfang, wie die Wirksamkeitsanalyse einer wissenschaftlichen Studie des Bundesinstituts für Berufsbildung feststellt. Und: "Die Ausbildung hat qualitativ an Wert verloren. Lehren werden öfters abgebrochen, Prüfungen vermehrt nicht bestanden", erklärt Bernd Stockburger, Ausbildungsfachmann bei der Handwerkskammer. "Wir haben immer davor gewarnt, nicht auf den Qualitätsnachweis zu verzichten. Deshalb haben wir uns im Handwerk mit Nachdruck eingesetzt, die Verordnung wieder einzuführen." Ein weiterer Grund: Anspruchsvolle Berufsbilder erfordern eine gute Berufsbildung mit entsprechend qualifiziertem Personal. Nur so kann die Wettbewerbsfähigkeit des Handwerks erhalten werden.
Im Januar 2009 erlassen, tritt zum 1. August 2009 die neue AEVO in Kraft. Als Qualitätsgarant müssen Ausbilder - über die fachliche Eignung hinaus - berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse nachweisen. Dazu gehört nicht nur die Kompetenz, die Ausbildung zu planen, vorzubereiten, durchführen und kontrollieren zu können. Sie sollen sich zudem in die Situation der Jugendlichen einfühlen können, Rechtskenntnisse besitzen, von Kooperationsmöglichkeiten oder eventuellen Qualifikationsmöglichkeiten im Ausland wissen. Auch sollen sie in die Aufgabe eines Lernberaters schlüpfen können.
Im Handwerk beinhaltet die Qualifikation als Meister bereits die berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse durch Teil IV der Meisterprüfung und ist damit der neuen AEVO gleichgestellt. Weiterhin gilt: Wer bislang ohne Beanstandung als Ausbilder tätig war, ist von der Nachweispflicht befreit.
Die Bildungsakademie Handwerkskammer Region Stuttgart bietet ab September 2009 zwei verschiedene Kurse an, die das pädagogische Rüstzeug für Ausbilder vermitteln. Außerdem findet am 22. September 2009 ein Auffrischungsworkshop für Ausbilder statt. Anmeldung und weitere Details bei Diana Hofmann, Telefon 0711 1657-623.
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Dr. Bernd Stockburger, Geschäftsführer Berufliche Bildung
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