Tipps für KundenNutzen Sie unser Vermittlungsverfahren
Reklamationen über Mängel sollten zunächst in einem offenen Gespräch geklärt werden. Lassen sich Differenzen auf diesem Weg nicht ausräumen, können Sie über unsere Vermittlungsstelle ein Vermittlungsverfahren beantragen.
Ablauf und Ziele des Vermittlungsverfahrens
Zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Handwerksbetrieben und deren Auftraggebern haben wir eine Vermittlungsstelle eingerichtet. Die Errichtung einer solchen Stelle ist in derHandwerksordnung (HwO) vorgesehen und zählt zu unseren gesetzlich geregelten Aufgaben.
Bei Streitigkeiten zwischen Handwerkskunden und Mitgliedsbetrieben aus der Region Stuttgart können Sie über unserOnline-Formular ein kostenfreies Vermittlungsverfahren beantragen. Es dient der Suche nach einer einvernehmlichen Lösung.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- Die Teilnahme ist nicht nur für den Auftraggeber, sondern auch für den Betrieb freiwillig. Daher können wir weder bestimmte Zeitabläufe noch Ergebnisse garantieren.
- Beim Scheitern des Vermittlungsverfahrens schließt sich deshalb keine Entscheidung der Handwerkskammer an. Es handelt sich also nicht um ein Schiedsverfahren.
- Im Zusammenhang mit einem Verfahren können wir Kunden weder Fachfragen noch Rechtsfragen abschließend und verbindlich beantworten. Deshalb führen wir zum Beispiel auch keine Rechnungsprüfungen durch.
Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen und zum Ablauf des Verfahrens finden Sie hier:
Ihre Ansprechpartnerin
Fragen zur Einleitung und Organisation des Vermittlungsverfahrens sowie zu laufenden Verfahren beantwortet Ihnen:
Teamassistenz Rechtsberatung
Tel. 0711 1657-220
Fax 0711 1657-873