Hauptbahnhof Stuttgart
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Der VVS reformiert zum 1. April 2019 sein Tarifsystem. Lesen Sie hier, was sich ändert und wie Sie vom Firmen-Abo profitieren.Nahverkehr: Neue VVS-Tarife ab dem 1. April

 Weniger Zonen und günstigere Tarife

Das Tarifsystem des VVS wird zum 1. April 2019 grundlegend reformiert. Die Änderungen betreffen alle Pendler und Bürger in der Region Stuttgart, die die Busse und Bahnen des VVS gelegentlich oder regelmäßig nutzen. Fahrten in den Talkessel werden durch die Reform bis zu 30 Prozent günstiger.

„Es war höchste Zeit, das Tarifsystem übersichtlich zu machen. Mit diesem Meilenstein ist es einfacher und vor allem günstiger“, kommentierte Oberbürgermeister Fritz Kuhn schon imJuni 2018 die Änderungen. Die Reform mache den Öffentlichen Nahverkehr in Stuttgart so attraktiv wie nie zuvor.

Die bisherigen Tarifzonen 10 und 20 werden zu einer gemeinsamen Zone zusammengelegt. Außerdem fallen diebisherigen Sektorengrenzen innerhalb der Außenringe weg und zwei Außenringe werden zusammengefasst. Damit reduziert sich die Zahl der Tarifzonen von 52 auf fünf Ringzonen.

Das neue Zonen- und Tarifsystem ist ein zusätzlicher Anreiz für Pendler und Gelegenheitskunden, das Auto stehen zu lassen und zur Reduzierung der Umweltbelastung in der Region Stuttgart beizutragen. Weitere Informationen und einen praktischen Tarifrechner finden Sie auf der Website des VVS:

Der neue VVS-Tarif ab 1. April (incl. Tarif-Check)

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 Tipp: Nutzen Sie das Firmen-Abo für Handwerksbetriebe

VVS und SSB ermöglichen auch kleinen Unternehmen den Bezug des „Firmen-Abos“ (früher: Firmenticket) für ihre Mitarbeiter. Über eine Sammelbestellung der Kreishandwerkerschaft Stuttgart können Sie bis zu 10 Prozent der Kosten eines regulären Jahrestickets einsparen. Wie das geht, erklärt die KH auf ihrer Website:

VVS-Firmen-Abo für das Handwerk

 

 Wir fordern VVS-Ermäßigungen für Meisterschüler

Wussten Sie schon, dass wir uns dafür einsetzen, dass das verbilligte VVS-Ticket („StudiTicket“) auch auf Meisterschüler ausgeweitet wird?

Bisher erhalten diese kein verbilligtes Ticket, da sie nicht als Studierende gelten, sondern als Weiterbildungsteilnehmer.

Da der Meisterbrief dem Bachelorabschluss formal gleichgestellt ist, wäre es aber sowohl die logische Konsequenz als auch ein Gebot der Fairness, Meisterschüler und Studierende gleich zu behandeln.



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Aline Theurer

Referentin Kammerleitung und Politik

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