Modernisierung des Vergaberechts
Mitte Dezember haben Bundestag und Bundesrat das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts verabschiedet. Begrüßt wurde diese Entscheidung nun von ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke. Lesen Sie hier, welche Folgen das Gesetz für das Handwerk hat.
Die Auswirkungen für das Handwerk
Zur Verabschiedung des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts durch den Deutschen Bundestag und den Bundesrat am 17. und 18. Dezember 2015 erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH):
"Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts haben sich Bundestag und Bundesrat zu den Prinzipien der mittelstandsgerechten Vergabe bekannt. Für das Handwerk ist insbesondere die Regelung zum Vorrang der Fach- und Teillosvergabe wichtig. Dieses Prinzip hat sich in Deutschland bewährt und sorgt für eine im europäischen Vergleich ausgewogene und mittelständisch geprägte Struktur innerhalb der Bauwirtschaft. Weiterhin bleiben ausreichende Spielräume für Gesamtvergaben, wenn es dafür zwingende wirtschaftliche oder technische Gründe gibt und diese hinreichend begründet werden.
Auch nach der Reform sind ergänzende soziale und ökologische Kriterien nur in enger Verbindung zum Auftragsgegenstand im Rahmen der Ausschreibung zulässig. Zugleich ist richtig, dass eine Nutzung vergabefremder Kriterien den Auftraggebern nicht vorgeschrieben wird. Die Vergabestellen sollten diese Möglichkeit zur "strategischen Vergabe" nur mit Bedacht nutzen, um den Vergabeprozess insbesondere für kleinere Unternehmen nicht über Gebühr zu belasten.
Im Zuge der Neuregelung erfolgt bis Ende 2018 ein schrittweiser Übergang der Vergabe im "Oberschwellenbereich" auf komplett elektronische Verfahren. Deshalb muss die Politik bis dahin in allen Regionen die infrastrukturellen Voraussetzungen beim Breitbandanschluss schaffen."
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