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ArbeitsrechtMindestlohngesetz: Das müssen Sie darüber wissen

Der gesetzliche Mindestlohn ist in Handwerksbetrieben nach wie vor ein wichtiges Thema. Auf dieser Seite finden Sie Informationen dazu.



 Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn?

Seit dem 1. Oktober 2022 beträgt der gesetzliche Mindestlohn aufgrund des Mindestlohnerhöhungsgesetzes 12,00 Euro brutto. 

Am 26. Juni 2023 hat die unabhängigeMindestlohnkommission eine zweistufige Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns beschlossen. Nunmehr ist die Vierte Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns (Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung – MiLoV4) am 29. November 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft.

Der Mindestlohn beträgt

  • ab dem 1. Januar 2024 12,41 Euro brutto je Zeitstunde
  • ab dem 1. Januar 2025 12,82 Euro brutto je Zeitstunde

 Durch Tarifverträge können sich unter Umständen Abweichungen ergeben. Wer an einen Tarifvertrag gebunden ist, der einen höheren Mindestlohn vorschreibt, muss diesen höheren Mindestlohn einhalten.



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Handwerkskammer Region Stuttgart



 Weitere Fragen zum gesetzlichen Mindestlohn

Für viele Handwerksbetrieben stellen sich beim Thema gesetzlicher Mindestlohn nicht nur Fragen zur Höhe, sondern auch Fragen wie diese:

  • Bin ich vom Mindestlohn betroffen?
  • Für welche Mitarbeiter gilt das Mindestlohngesetz?
  • Und wie genau läuft das mit der Lohnberechnung?

Umfangreiches Informationsmaterial bietet dasBundesministerium für Arbeit und Soziales.  Zum Beispiel eine ausführliche Broschüre zum Mindestlohn sowie Arbeitshilfen zu Einzelthemen wie zur Mindestlohnberechnung.

zur Broschüre „Mindestlohn: Fragen und Antworten“
zum Mindestlohn-Rechner

Für weitere Fragen zum Mindestlohngesetz können Sie sich gern an unsereRechtsberatung wenden.

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