Der Weg zum MeisterMeisterprüfung: Alles Wichtige auf einen Blick
Wenn Sie die Voraussetzungen für die Zulassung erfüllen, können Sie sich für die Meisterprüfung anmelden. Hier finden Sie außerdem Infos zu den Prüfungskosten und Hinweise auf weitere Formalitäten.
Zulassung zur Meisterprüfung beantragen
Wo und in welchen Gewerken Sie in Deutschland eine Meisterprüfung ablegen können, können Sie in der Datenbank des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) recherchieren:
Für einen Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung benötigen wir eine Reihe von Unterlagen. Lassen Sie uns diese bitte über unser Online-Formular zukommen:
Online-Formular: Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung
Die bestandene Prüfung wird durch das Meisterprüfungszeugnis dokumentiert.
Zusätzlich erhalten alle Absolventen den eigentlichen Meisterbrief (Schmuckbrief). Überreicht wird er bei unserer jährlichen Meisterfeier.
Was kostet die Meisterprüfung?
Die Meisterprüfung im Handwerk umfasst vier Prüfungsteile. Für jeden davon fallen Prüfungsgebühren an, zu denen noch Kosten für den Materialaufwand hinzukommen können. Kosten, die so manchen Interessenten davon abschrecken, sein Ziel tatsächlich zu verfolgen – gerade im Fall der Meisterprüfung sind diese Aufwände aber eine ausgesprochen gute Investition in die eigene Zukunft.
Die vier Teile der Meisterprüfung können in beliebiger Reihenfolge durchlaufen werden. Die Prüfungsteile I und II sind auf das jeweilige Handwerk bezogen, die Teile III und IV haben für alle Berufe den gleichen Inhalt:
- Teil I: Prüfung der meisterhaften Verrichtung der gebräuchlichen Arbeiten (Fachpraktische Prüfung)
- Teil II: Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse (Fachtheoretische Prüfung)
- Teil III: Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse
- Teil IV: Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse
Die Prüfungsgebühren für die Teile I bis IV sind für alle Handwerke gleich:
- Teil I: 360,00 Euro
- Teil II: 330,00 Euro
- Teil III: 180,00 Euro
- Teil IV: 180,00 Euro
Zusätzlich kann für die Abnahme der fachpraktischen Prüfung eine Sondergebühr erhoben werden. Sollte bei der Abnahme der Meisterprüfung (Teil I) Materialaufwand entstehen, werden Ihnen diese Kosten separat im Einladungsschreiben zur Prüfung mitgeteilt. Sondergebühr und Materialbeschaffungskosten sind von Handwerk zu Handwerk unterschiedlich hoch.
Zu den Möglichkeiten einer Finanzierungsförderung beachten Sie bitte auch diese Informationen:
Rechtsgrundlagen zur Meisterprüfung
Die Rechtsgrundlagen für die Meisterprüfungen im Handwerk bilden dasGesetz zur Ordnung des Handwerks (HwO), die Meisterprüfungsverfahrensverordnung (MPVerfV), die Meisterprüfungsverordnung für die Teile III und IV (AMVO) und die Verordnungen über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung.
Alle Verordnungen finden Sie bei der Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk e.V. (ZWH):
Downloads & Informationen
Weitere Unterlagen und eine FAQ-Liste zur Meisterprüfung stehen auf dieser Seite im Abschnitt „Prüflinge“ zur Verfügung:
Praktische Formulare, Merkblätter und Vorlagen
Informationen rund um das Thema Prüfungen finden Sie in unserenFAQs.