Am 14. Februar wurde in zwölf Gewerken die Meisterpflicht wiedereingeführt. Lesen Sie hier, wo sie gilt und warum wir die Neuregelung begrüßen.Meisterpflicht: 12 Gewerke wieder zulassungspflichtig
In diesen zwölf Gewerken gilt wieder die Meisterpflicht
Am 14. Februar 2020 tritt das Gesetz in Kraft. Die Rückvermeisterung gilt für folgende Handwerksberufe:
- Behälter- und Apparatebauer
- Betonstein- und Terrazzohersteller
- Böttcher
- Drechsler und Holzspielzeugmacher
- Estrichleger
- Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
- Glasveredler
- Orgel- und Harmoniumbauer
- Parkettleger
- Raumausstatter
- Rollladen- und Sonnenschutztechniker
- Schilder- und Lichtreklamehersteller
Damit kommen 12 von 52 Gewerken aus der Anlage B1 wieder in die Anlage A derHandwerksordnung. Begründet wird die Rückkehr mit dem Schutz von Leben und Gesundheit, der Sicherung der Ausbildungsleistung sowie der Wahrung von Kulturgütern und immateriellem Kulturerbe.
Die Meisterpflicht in diesen Gewerken gilt nur für neu gegründete Betriebe – bereits bestehende Unternehmen genießen Bestandsschutz. Nach fünf Jahren wird die Neuregelung überprüft.
Außerdem sollen Bestatter sowie Holz- und Bautenschutz (bislang in der Anlage B2/handwerksähnliche Gewerbe) in die Anlage B1 überführt werden.
Starkes Signal für das Handwerk – 12 Handwerke wieder zulassungspflichtig (BMWi, 13. Februar 2020)
Hauptgeschäftsführer Thomas Hoefling zur Entscheidung aus Berlin
„Wir freuen uns, dass die Regierungsvertreter den Meisterbrief im deutschen Handwerk als die beste Garantie für Qualitätsarbeit, Leistungsfähigkeit, Innovationskraft und Verbraucherschutz ansehen“, kommentiert Thomas Hoefling, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer, die Entscheidung aus Berlin. Seiner Meinung nach bieten die von Meistern geführten Betriebe mehrere Vorteile:
- Sie sind wirtschaftlich robuster.
- Sie bilden junge Menschen aus.
- Sie überstehen auch konjunkturelle Schwankungen.
In der Region Stuttgart sei der Bedarf an Fachkräften nach wie vor sehr groß, Gesellen und Meister würden dringend gesucht. Aus- und Weiterbildung sei deshalb das A und O und stärke die Wettbewerbsfähigkeit.
„Die berufliche Bildung ist absolut gleichwertig zur akademischen Bildung“, zeigt sich Hoefling überzeugt. Der Meistertitel nehme dabei eine Schlüsselposition ein. Er werde deshalb auch mit Recht der große Befähigungsnachweis genannt: „Der Meistertitel ist der Nachweis schlechthin für eine umfassende und nachhaltige Qualifikation. An dieser können sich auch Kunden orientieren.“
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Meisterpflicht finden Sie hier:
Kabinett beschließt Rückkehr zur Meisterpflicht (DHZ, 9. Oktober 2019)
Meisterpflicht: Wichtige Zukunftsentscheidung (BWHT, 9. Oktober 2019)
Wiedereinführung der Meisterpflicht: Wichtige Fragen und Antworten (DHZ, 10. September 2019)