Die Landesregierung führt eine Prämie für Meisterinnen und Meister im Handwerk ein, die einen Betrieb gründen oder übernehmen wollen. Wir zeigen, wie Sie den Zuschuss beantragen können.Meistergründungsprämie: Alle Infos zur Antragsstellung
Startschuss am 1. Dezember 2020
Um hochqualifizierten Fachkräften aus dem Handwerk den Schritt in die Selbstständigkeit zu erleichtern, erhalten Jungmeisterinnen und Jungmeister eine Gründungsprämie in Höhe von bis zu 10.000 Euro vom Land Baden-Württemberg. Damit soll die Bedeutung einer handwerklichen Betriebsgründung für Wirtschaft und Gesellschaft gewürdigt werden.
Die Meistergründungsprämie – nicht zu verwechseln mit derMeisterprämie, die bereits im Frühjahr gestartet ist – kann ab dem 1. Dezember 2020 beantragt werden. Nachfolgend beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um das Antragsverfahren.
Wer bekommt die Meistergründungsprämie?
Einen Antrag kann jeder Jungmeister in den ersten 24 Monaten nach der erfolgreich absolvierten Meisterprüfung stellen:
- Die Jungmeister können einen Handwerksbetrieb neu gründen, einen bestehenden Betrieb übernehmen (zum Beispiel im Rahmen einer Nachfolgeregelung) oder sich an einem bestehenden Betrieb beteiligen.
- Bei einer Teamgründung durch zwei antragsberechtigte Meister verdoppelt sich die Förderung.
- Die Förderung ist standortbezogen. Das heißt: Auch Meister, die aus anderen Bundesländern kommen und in Baden-Württemberg gründen oder einen Betrieb übernehmen möchten, sind förderfähig.
€ Wie sieht die Förderung konkret aus?
Die Meistergründungsprämie ist als Tilgungszuschuss in den Programmen Startfinanzierung 80 und Gründungsfinanzierung der L-Bank gedacht:
- Der Zuschuss beträgt 10% und kann bis maximal 10.000 € gewährt werden. Bzgl. einer Obergrenze gelten die jeweiligen Konditionen der o.g. Förderprogramme.
- Bei Teamgründungen kann jeder antragsberechtigte Jungmeister die Prämie erhalten.
- Wird für die Teamgründung nur ein Darlehen für das Unternehmen beantragt, erhöht sich der Tilgungszuschuss entsprechend.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Der Gründungs- oder Nachfolgebetrieb muss ein Handwerksbetrieb gemäß HwO, Anlagen A und B1 (zulassungspflichtiges und zulassungsfreies Handwerk) sein.
- Handwerksfremde Gründungen durch die Handwerksmeister (auch Unternehmen der Anlage B2, „handwerksähnliche Berufe“) werden nicht akzeptiert.
- Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist neben dem Nachweis der erfolgreich bestandenen Prüfung (beglaubigte Kopie) ein Nachweis über einen erfolgten „Check-up“ des Vorhabens – zum Beispiel durch einen Beratungstermin bei uns. Die Kontaktdaten unserer Berater finden Sie am Ende der Seite.
Wo kann ich die Prämie beantragen?
Die Jungmeister beantragen die Meistergründungsprämie zusammen mit dem Förderdarlehen bei ihrer Hausbank. Der unterschriebene Förderantrag muss spätestens 24 Monate nach der bestandenen Meisterprüfung bei der L-Bank vorliegen.
Bei Antragstellung müssen die Jungmeister zusätzlich eine Bestätigung der Handwerkskammer vorlegen, dass sie die handwerklichen Voraussetzungen für die Meistergründungsprämie erfüllen:
- Für diese Bestätigung erhalten Jungmeister im Rahmen der Beantragung von Ihrer Hausbank ein Formular.
- Dieses Formular legen die Jungmeister bei uns vor.
- Unsere betriebswirtschaftlichen Berater prüfen die Angaben und händigen die Bestätigung anschließend wieder aus.
- Die Hausbank leitet die Bestätigung abschließend zusammen mit den anderen Antragsunterlagen an die L-Bank weiter.
Wer kann mich zur Meistergründungsprämie beraten?
Unsere betriebswirtschaftlichen Berater helfen gern weiter. Die Kontaktdaten finden Sie am Ende der Seite.