Maut
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BetriebsführungLkw-Maut ab 1. Juli: Ausnahmen für Handwerksfahrzeuge

Ab dem 1. Juli 2024 gilt im Güterkraftverkehr eine Mautpflicht für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen. Für Handwerksbetriebe gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen.



Wann die Ausnahmen für das Handwerk gelten

Für Fahrzeuge mit einer tzGm von mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen, die von Handwerksbetrieben eingesetzt werden, sieht dasBundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) Ausnahmen von der Mautpflicht vor. Die Handwerksorganisationen hatten sich dafür im Vorfeld auf politischer Ebene stark gemacht.

Die Ausnahmen gelten, wenn...

... das Fahrzeug von einem Mitarbeitenden des Handwerksbetriebs gefahren wird und Material, Ausrüstungen oder Maschinen transportiert, die zur Ausführung der Dienst- und Werkleistungen des Handwerksbetriebs notwendig sind. Das impliziert auch Werkzeuge, Arbeitsmittel, Ersatzteile, Baustoffe, Kabel, Geräte und Zubehör sowie handwerklich gefertigte Güter, die im eigenen Betrieb hergestellt, weiterverarbeitet oder repariert werden.

Die Liste aller ausgenommen Handwerksberufe listet das Bundesamt für Logistik und Mobilität.

Bei Kontrollen ist (in deutscher Sprache) nachzuweisen, dass die Voraussetzungen für die Ausnahme erfüllt sind – etwa durch Vorzeigen der Handwerks-/Gewerbekarte, Lieferscheine oder Kundenaufträge.

In unserem Kundenportal können Sie die Handwerkskarte für Ihren Betrieb ordern.

Tipp: Wer seine Handwerksfahrzeuge vorab beim Technologie-Dienstleister Toll Collect registriert, wird bei Mautkontrollen gar nicht erst „rausgewunken“ und reduziert den bürokratischen Aufwand:

Handwerksfahrzeuge melden

Achtung: Für das Ausliefern industriell gefertigter Güter (etwa bei serienmäßiger Massenproduktion) sind die Fahrten nicht mautbefreit. Dazu zählen etwa Teigrohlinge oder Backwaren, die in sehr großen Mengen produziert werden, um in Filialen aufgebacken oder verkauft zu werden.

Auch für gewerbliche Transporte für Dritte gibt es keine Ausnahmen; die Beförderung von Gütern darf nur eine Hilfstätigkeit im Rahmen der Gesamttätigkeit des Betriebs sein.

Maut-Stau-Verkehr
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Weitere Informationen

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat eineSonderseite mit Informationen rund um die Lkw-Mautpflicht und die Ausnahmen für Handwerksbetriebe veröffentlicht.

Häufige Fragen und Antworten rund um die Mautpflicht und die Ausnahmen für das Handwerk beantwortet auch Toll Collect auf seinerWebsite.

 
Thomas Brommer

Thomas Brommer

Technischer Betriebsberater

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