Kurzarbeit-Zerspanungsmechaniker-Industrie
amh-online.de/Sascha Schneider

SozialrechtKurzarbeitergeld (KUG): Das Wichtigste in Kürze

Gerade in Krisenzeiten ist das Kurzarbeitergeld (KUG) auch in Handwerksbetrieben ein Thema. Auf dieser Seite finden Sie weitere Informationen.



Aktueller Hinweis

Die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld beträgt grundsätzlich 12 Monate (§ 104 SGB III). Durch Verordnung vom 19. Dezember 2024 wird die Bezugsdauer für bestimmte Fallkonstellationen auf 24 Monate verlängert. Die Verlängerung gilt aber nur befristet.

Nähere Informationen dazu finden Sie in einerPresseinfo der Arbeitsagentur.





Antworten auf häufige Fragen

Beim Kurzarbeitergeld handelt es sich um eine Leistung durch die Agentur für Arbeit. Mit ihm soll vor allem der „Verbleib in Beschäftigung“ gewährleistet bzw. die Kündigung von Arbeitsverhältnissen verhindert werden.  
Es gibt verschiedene Formen von Kurzarbeitergeld, zum Beispiel konjunkturelles Kurzarbeitergeld und Saison-Kurzarbeitergeld.

Für die Leistung von Kurzarbeitergeld müssen mehrere Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein. Diese knüpfen unter anderem an betriebliche Voraussetzungen und Voraussetzungen in der Person des Arbeitnehmers an. Außerdem sind auch formale Vorgaben, wie zum Beispiel die Anzeige des Arbeitsausfalls bei der Agentur für Arbeit, zu beachten.

Achtung: Die Voraussetzungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld unterscheiden sich bei den einzelnen Formen des Kurzarbeitergelds.

Was konkret – je nach den jeweils greifenden Kurzarbeitergeldregelungen – alles zu beachten ist und wann ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, ist vom Einzelfall abhängig. Im Zweifel sollten Sie Fragen vorab direkt mit der Agentur für Arbeit klären.


Nähere Informationen zum Kurzarbeitergeld

Die Bundesagentur für Arbeit stellt auf Ihrer Website im Bereich„Unternehmen – Finanzielle Hilfen“ zu den wichtigsten sozialversicherungsrechtlichen Fragen zum KUG umfangreiches Material zur Verfügung – zum Beispiel Übersichten zu den unterschiedlichen Kurzarbeitergeldformen, Informationen zu den jeweiligen Voraussetzungen und FAQs. Auch Formulare und Ansprechpartner für Auskünfte im Einzelfall können dort abgerufen werden:

Agentur für Arbeit: Übersicht der Kurzarbeitergeldformen

Spezifische Tipps für die erfolgreiche Beantragung von Kurzarbeitergeld im Baugewerbe bietet ein Informationsblatt der Bundesagentur für Arbeit und des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH):

„Kurzarbeitergeld in der Baubranche (außerhalb von Saison-Kurzarbeitergeld)“ (Stand: 25. August 2023)

Bitte beachten Sie: Von der sozialversicherungsrechtlichen Frage, ob Kurzarbeitergeld gewährt wird, ist die arbeitsrechtliche Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Kurzarbeit im Betrieb überhaupt eingeführt werden kann, zu unterscheiden.

Ausbildungsstart-2023-Friseurin
amh-online.de/Sascha Schneider

Dara Horwath

Rechtsberaterin

Heilbronner Straße 43

70191 Stuttgart

Tel. 0711 1657-284

Mobil 0162 4208363

Fax 0711 1657-873

dara.horwath@hwk-stuttgart.de

Irina Sowietzki

Rechtsberaterin

Heilbronner Straße 43

70191 Stuttgart

Tel. 0711 1657-263

Fax 0711 1657-873

irina.sowietzki@hwk-stuttgart.de

Stefanie Wagner

Rechtsberaterin

Heilbronner Straße 43

70191 Stuttgart

Tel. 0711 1657-209

Mobil 0152 03609754

Fax 0711 1657-873

stefanie.wagner@hwk-stuttgart.de