
SozialrechtKurzarbeitergeld (KUG): Das Wichtigste in Kürze
Gerade in Krisenzeiten ist das Kurzarbeitergeld (KUG) auch in Handwerksbetrieben ein Thema. Auf dieser Seite finden Sie weitere Informationen.
Antworten auf häufige Fragen
Für die Leistung von Kurzarbeitergeld müssen mehrere Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein. Diese knüpfen unter anderem an betriebliche Voraussetzungen und Voraussetzungen in der Person des Arbeitnehmers an. Außerdem sind auch formale Vorgaben, wie zum Beispiel die Anzeige des Arbeitsausfalls bei der Agentur für Arbeit, zu beachten.
Achtung: Die Voraussetzungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld unterscheiden sich bei den einzelnen Formen des Kurzarbeitergelds.
Nähere Informationen zum Kurzarbeitergeld
Die Bundesagentur für Arbeit stellt auf Ihrer Website im Bereich„Unternehmen – Finanzielle Hilfen“ zu den wichtigsten sozialversicherungsrechtlichen Fragen zum KUG umfangreiches Material zur Verfügung – zum Beispiel Übersichten zu den unterschiedlichen Kurzarbeitergeldformen, Informationen zu den jeweiligen Voraussetzungen und FAQs. Auch Formulare und Ansprechpartner für Auskünfte im Einzelfall können dort abgerufen werden:
Agentur für Arbeit: Übersicht der Kurzarbeitergeldformen
Spezifische Tipps für die erfolgreiche Beantragung von Kurzarbeitergeld im Baugewerbe bietet ein Informationsblatt der Bundesagentur für Arbeit und des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH):
Bitte beachten Sie: Von der sozialversicherungsrechtlichen Frage, ob Kurzarbeitergeld gewährt wird, ist die arbeitsrechtliche Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Kurzarbeit im Betrieb überhaupt eingeführt werden kann, zu unterscheiden.
