RechtKaufrecht: Die neuen Regelungen seit Januar 2022 im Überblick
Zum 1. Januar 2022 haben sich viele Regelungen im Kaufrecht geändert. Wir informieren über die wichtigsten Neuerungen und bieten kostenfreies Info-Material für Handwerksbetriebe.
Was sich zum Jahreswechsel geändert hat
Zum 1. Januar 2022 musste der deutsche Gesetzgeber dieWarenkaufrichtlinie (WKRL) der Europäischen Union umsetzen. Dies führt zu Änderungen im Bereich des allgemeinen Kaufrechts und des Verbrauchsgüterkaufs und hat hierdurch auch erheblichen Einfluss auf das Handwerk.
In folgenden Bereichen gelten neue Regelungen:
- Änderungen beim Begriff des Sachmangels, § 434 BGB
- Änderungen zur Unverhältnismäßigkeit der Nacherfüllung im Verbrauchsgüterverkauf, § 439 IV 3 BGB
- Anforderungen an eine negative Beschaffenheitsvereinbarung, § 476 I BGB
- Gewährleistungspflicht, § 476 II BGB
- Regelungen zu Waren mit digitalen Elementen, §§ 475a ff. BGB
- Verkürztes Zurückbehaltungsrecht nach Verbraucherrücktritt, §475 VI 2 BGB
- Verlängerung der Beweislastumkehr, § 477 I BGB
Ausführliche Informationen zu den wesentlichen Änderungen im Kaufrecht finden Sie außerdem in unserem Merkblatt für Handwerksbetriebe sowie in der Präsentation von Rechtsanwalt Dr. Lauser anlässlich unseres Web-Seminars am 2. März 2022.
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Die neuen Regelungen für Verbraucherverträge über digitale Produkte hat derZentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) zusammengefasst.
Unser Beratungsangebot
Ständig werden neue Gesetze und Verordnungen verabschiedet. Deshalb bieten wir Handwerksbetrieben aus der Region Stuttgart eine kostenfreie Auskunft und Einstiegsberatung zu Rechtsfragen rund um ihren Betrieb an: