Kammern unterstützen Ausländerbehörde Stuttgart
Vereinbarung zum beschleunigten Fachkräfteverfahren unterzeichnet
Pressenachricht 028/2023 vom 28. August 2023
Die Landeshauptstadt, die Handwerkskammer (HWK) und die Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart wollen gemeinschaftlich die Ausländerbehörde und die Mitgliedsunternehmen entlasten. Hierzu wurde jetzt eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit unterzeichnet.
Ziel der Zusammenarbeit ist es, internationale Fachkräfte zu gewinnen, einzustellen und zu halten. Dafür beraten die Kammern ihre Mitglieder umfassend zum Thema Fachkräfteeinwanderung und beschleunigtes Fachkräfteverfahren. Außerdem unterstützen sie bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen. Sie übernehmen dann, sofern der Betriebssitz in Stuttgart ist, die Weiterleitung an die ABH Stuttgart. Diese kann ohne Zeitverlust durch die Nachforderung fehlender Dokumente alle erforderlichen Schritte direkt einleiten. Ziel ist mehr Transparenz und eine Beschleunigung der Verfahren.
„Die langen Verfahrensdauern sind derzeit das größte Problem der Betriebe, wenn sie ausländische Fachkräfte einstellen wollen“, betont Dr. Susanne Herre, Hauptgeschäftsführerin der IHK Region Stuttgart. „Dass die Kammern die Ausländerbehörde unterstützen, ist daher ein wichtiger Schritt für die Unternehmen. Somit werden Betriebe wettbewerbsfähiger und ausländische Fachkräfte können schneller in den deutschen Arbeitsmarkt integriert werden.“
„Wir versprechen uns von der Kooperation Vorteile für alle Beteiligten – Betriebe, Fachkräfte, Ausländerbehörde und Kammern,“ erklärt Peter Friedrich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Region Stuttgart. „Die Betriebe erhalten von den Wirtschaftskammern einen sehr umfassenden und transparenten Beratungsservice und die Ausländerbehörde kann dann das beschleunigte Verfahren rechtssicher einleiten.“
Dr. Clemens Maier, Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport sagt: „Wir wollen eine leistungsfähige Ausländerbehörde. Und das schon aus eigenem Interesse, da auch die Behörde selbst auf Fachkräfte angewiesen ist. Unsere Vereinbarung ist ein bedeutender Schritt, weil IHK und Handwerkskammer Sorge tragen, dass die erforderlichen Unterlagen bereitliegen und so die jeweiligen Verfahren zur Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland zügig erledigt werden können. Das ist eine spürbare Entlastung.“
Der neue Service der Kammern startet im September 2023. Er beinhaltet die Information und Beratung zu den rechtlichen Möglichkeiten der Fachkräfteeinwanderung und zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse sowie die Unterstützung bei der Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens und der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen. Die Kammern handeln hierbei in Untervollmacht für das Unternehmen und leiten die vollständigen Unterlagen an die ABH weiter, die das Anerkennungsverfahren startet, dann die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit einholt und bei Erfolg die Vorabzustimmung zur Visumerteilung ausstellt. Ergänzend erhalten die Unternehmen von den Kammern Infos und Ansprechstellen zu Onboarding, Qualifizierungsmaßnahmen zur Anpassung der Berufskompetenzen aus dem Ausland und Integration der internationalen Fachkräfte im Betrieb.
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