
ImagekampagneImagekampagne: Diese Nutzungsrechte laufen ab
Zum 1. Januar 2025 laufen die Nutzungsrechte einiger Inhalte der Imagekampagne des Handwerks ab. Sie dürfen nicht weiter verwendet werden – ansonsten drohen rechtliche Konsequenzen.
Inhalte überprüfen – Rechtlich absichern
Alle fünf Jahre gibt es eine Ausschreibung für die Durchführung der Imagekampagne des Handwerks. So auch in diesem Jahr: Denn ab 2025 übernimmt eine neue Agentur die Koordination der Kampagne. Dies hat zur Folge, dass die Nutzungsrechte einiger bisheriger Kampagneninhalte ablaufen – deren Nutzung ist ab dem 1. Januar 2025 untersagt.
Welche Materialien Sie nicht mehr verwenden dürfen, sehen Sie in der Übersicht am Ende dieser Seite oder in derÜbersicht von handwerk.de, wenn Sie mit Ihrem Account eingeloggt sind.
Generell gilt:
Textmotive sowie Sprüche und Headlines aus der Kampagne dürfen weiterhin verwendet werden.
Materialien, auf denen die Rechte Dritter liegen sind nur befristet nutzbar (Bilder, Videos, Musik- und Sprachaufnahmen).
Überprüfen Sie Ihre Website und Ihre Social-Media-Accounts: Sollten Sie Motive oder Videos der Imagekampagne veröffentlicht haben, deren Nutzungsrechte ablaufen, müssen diese fristgerecht entfernt werden. Eine weitere Nutzung ist nicht gestattet und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Sie haben hierzu weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne!