News-Fluechtlinge-3-2-Regelung
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Das Innenministerium schafft mit einem Erlass zum Besuch der Berufsfachschule mehr Planungssicherheit für Betriebe, die junge Flüchtlinge ausbilden.Flüchtlinge: Mehr Sicherheit für Ausbildungsbetriebe

Duldung auch bei Besuch der Berufsfachschule

Besuchen junge Flüchtlinge in Baden-Württemberg eine einjährige Berufsfachschule und haben sie bereits einen Ausbildungsvertrag in der Tasche, können sie künftig während dieser Zeit nicht mehr abgeschoben werden. Das hat dasMinisterium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg nach entsprechenden Medienberichten bestätigt (zur SWR-Meldung).

"Von jetzt an kann ein Ausländer für eine Ausbildung, die im ersten Jahr an einer Berufsfachschule und in den weiteren Jahren im Ausbildungsbetrieb stattfindet, eine Ausbildungsduldung bekommen", so Innenminister Thomas Strobl. Die bisherige Regelung sah zwar vor, dass Flüchtlinge geduldet werden können, solange sie sich in einer Ausbildung befinden - Geflüchtete in der einjährigen Berufsfachschule fielen aber nicht unter die sogenannte3+2-Regelung. Die Ergänzung erfasst nun auch die Fälle, in denen der Geduldete eine qualifizierte Ausbildung absolviert, die zunächst an einer einjährigen Berufsfachschule stattfindet.

"Mit diesem Erlass macht der Innenminister der ungeklärten Situation der Flüchtlinge endlich ein Ende", zeigte sich Rainer Reichhold, Präsident der Handwerkskammer Region Stuttgart erleichtert. Zwar führe der Erlass nicht zur endgültigen Rechtssicherheit, bedeute für die Betroffenen und die Betriebe aber mehr Planungssicherheit. Die Handwerkskammer erwarte, dass alle Ausländerbehörden diesem Anwendungshinweis nun auch tatsächlich nachkommen.

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HWK/Susanne Gnamm

 
Theurer

Aline Theurer

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