Die Steuerlast gering halten
Damit der Staat Straßen, Schulen, Krankenhäuser und vieles mehr bauen und bewahren kann, erhebt er Steuern. Das ist sein gutes Recht. Aber genauso ist es Ihr gutes Recht, Ihre Steuerlast so gering wie möglich zu halten.
Der Fiskus ist immer dabei
Ein Unternehmer hat mit dem Finanzamt wesentlich häufiger zu tun als ein Arbeitnehmer. Und er muss sich auch mit verschiedenen Steuerarten auseinandersetzen: der Umsatzsteuer, der Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer (bei einer GmbH), der Lohnsteuer (muss er von seinen Beschäftigten einbehalten und weiterleiten) und der Gewerbesteuer.
Selbstständige Handwerker werden ihre steuerlichen Fragen in der Regel von einem Steuerberater bearbeiten lassen. Suchen Sie sich rechtzeitig einen Steuerberater, der schon Erfahrungen in Ihrer Branche hat. Das entlastet Sie.
Außerdem sollten Sie Ihren Betrieb immer mal wieder mit Blick auf die Steuern überprüfen. Fragen Sie sich zum Beispiel: Habe ich unter steuerlichen Gesichtspunkten die richtige Rechtsform? Oder: Habe ich innerhalb der Familie die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten ausgeschöpft? Solche Betriebsanalysen können sich lohnen.
Ein Tipp
Steuern werden meist dann zur Last, wenn Ihr Betrieb Gewinne erwirtschaftet. "Von der Steuer absetzen" können Sie fast nichts, höchstens vom zu versteuernden Einkommen. Und das funktioniert auch nur dann, wenn Ihr Betrieb tatsächlich Gewinn erwirtschaftet. Deshalb prüfen Sie so genannte "heiße Steuertipps" sehr genau.