Ausländische FachkräfteBeschleunigtes Fachkräfteverfahren: So unterstützen wir Betriebe
Wer in seinem Handwerksbetrieb eine ausländische Fachkraft beschäftigen möchte, kann dazu das beschleunigte Fachkräfteverfahren nutzen. Wir beraten und unterstützen Sie bei allen notwendigen Schritten und kooperieren zudem mit der Stuttgarter Ausländerbehörde.
Was ist das beschleunigte Fachkräfteverfahren?
Personen aus Drittstaaten erhalten imBeschleunigten Fachkräfteverfahren das für die Einreise und die Arbeitsaufnahme erforderliche Visum schneller. Auch das Anerkennungsverfahren und die Terminvergabe bei der Botschaft werden beschleunigt.
Arbeitgeber können das Anerkennungsverfahren ihrer Fachkraft über die Ausländerbehörde am Betriebssitz anstoßen. Dafür erforderlich ist eine Vollmacht der Fachkraft. Anschließend läuft das Verfahren so ab:
- In einer Erstberatung wird geklärt, ob das Verfahren möglich und sinnvoll ist. Dabei steht insbesondere die Frage im Fokus, ob der Abschluss der ausländischen Fachkraft überhaupt anerkannt werden kann.
- Im nächsten Schritt wird eine Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und der zuständigen Ausländerbehörde zur Durchführung des Verfahrens getroffen und das Anerkennungsverfahren eingeleitet.
- Die Ausländerbehörde holt dann die Zustimmung der Agentur für Arbeit ein. Im Zuge dessen werden auch ausländerrechtliche Einreisevoraussetzungen geprüft.
- Liegen alle Voraussetzungen vor, erteilt die Ausländerbehörde eine Vorabzustimmung zur Erteilung des Visums. Die Fachkraft kann damit einen Termin bei der deutschen Auslandsvertretung zur Visumserteilung vereinbaren.
Die Visumserteilung erfolgt in der Regel innerhalb von 3 Wochen nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen.
Erstberatung und Kooperation mit den ABH
Wir arbeiten eng mit derIHK Region Stuttgart zusammen und haben mit zahlreichen Ausländerbehörden (ABH) in der Region bereits Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen.
Bevor Sie einen Antrag bei der ABH stellen, können Sie bei uns eine kostenfreie Erstberatung erhalten. Darin klären wir gemeinsam mit Ihnen folgende Fragen:
- Wie läuft der Zuwanderungsprozess ab?
- Kann der Abschluss der Fachkraft anerkannt werden?
- Kommt das beschleunigte Fachkräfteverfahren in Frage?
- Welche Unterlagen sind dafür notwendig?
- Und wie geht das Verfahren bei Bescheiden über teilweise Gleichwertigkeit des Berufsabschlusses weiter?
Befindet sich Ihr Firmensitz im Zuständigkeitsbereich einer der genannten Behörden, übernehmen wir die Koordination des Zuwanderungs- und Anerkennungsprozesses in Kooperation mit der ABH. Sie prüft die notwendigen Unterlagen auf Vollständigkeit und leitet sie an die zuständige Behörde weiter.
Interessiert?
Vereinbaren Sie gern einen kostenfreien Erstberatungstermin bei unseren Expertinnen: