Beratungsstelle Inklusion ist Partner im Projekt "iNet"
Ende April 2016 ist unsere Beratungsstelle für Inklusion als Netzwerkpartner in das Projekt "iNet" im Landkreis Ludwigsburg aufgenommen worden.
Inklusion geht uns alle an
"Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung sollte in unserer Gesellschaft eine Selbstverständlichkeit sein. Gerade im Arbeitsleben kommt die Inklusion aber nur langsam voran", konstatiert Claus Munkwitz, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Region Stuttgart. "Mit unterschiedlichen Projekten und in verschiedenen Netzwerken setzen wir uns dafür ein, die Teilhabe von Menschen mit Handicap am Arbeitsleben zu fördern."
Jüngstes Beispiel für das Engagement der Kammer: Seit Ende April ist unsere Beratungsstelle für Inklusion Teil des Projekts "inklusives Netzwerk – iNet" im Landkreis Ludwigsburg.
Das Projekt iNet
Das Projekt "iNet" - inklusives Netzwerk zur intensivierten Eingliederung und Beratung von schwerbehinderten Menschen - verfolgt das Ziel, Menschen mit Handicap durch eine ganzheitliche Unterstützung und Begleitung auf den Eintritt in den Arbeitsmarkt vorzubereiten und Arbeitgeber im Landkreis Ludwigsburg mit ihren Anforderungen, Erwartungen und Vorbehalten gegenüber schwerbehinderten Menschen zueinander zu führen.
So soll Inklusion in der regionalen Arbeitswelt stärker verankert und Verständnis gegenüber langzeitarbeitslosen schwerbehinderten Menschen geschaffen werden. Bestehende Kooperationen sollen zielgerichtet erweitert werden.
Praktikumsplätze im Kreis Ludwigsburg gesucht
Um Menschen mit Behinderung einen guten Start ins Arbeitsleben zu ermöglichen, sucht iNet derzeitig Praktikumsplätze im Landkreis Ludwigsburg in verschiedenen Handwerksberufen, insbesondere in den Metallberufen. Wenn Sie Inklusion aktiv mitgestalten wollen und sich vorstellen können, einem gehandicapten Menschen ein Praktikum anzubieten, wenden Sie sich bitte direkt an:
Jobcenter Landkreis Ludwigsburg
Frau Christine Weber
07141 – 144 8608
Christine.Weber@landkreis-ludwigsburg.de
Fördermöglichkeiten für Arbeitgeber
Arbeitgeber können bei der Beschäftigung behinderter Arbeitnehmer zahlreiche Förderungsmöglichkeiten und Hilfen in Anspruch nehmen. Es winken zum Beispiel Zuschüsse von den jeweiligen Integrationsämtern, wenn es um die Schaffung und Umgestaltung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes geht und der Behinderungsgrad mindestens 50 beträgt.
Fördermittel können auch bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Eine Möglichkeit ist, den behinderten Mitarbeiter zunächst bis zu drei Monate auf Probe einzustellen. Dann können sich Arbeitgeber in der Regel das Entgelt vom Jobcenter oder von der Agentur für Arbeit erstatten lassen. Das SGBIII regelt zudem, dass je nach Grad der Behinderung und Alter des Mitarbeiters bis zu zwei Jahre lang bis zu 70 % des Gehalts erstattet werden.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Website von iNet.