
HandwerksrechtArbeits- und Schutzgerüste: Das ändert sich für den Aufbau ab dem 1. Juli 2024
Für Betriebe, die Gerüste aufbauen, aber einem anderem Gewerk angehören treten am 1. Juli wichtige Änderungen in Kraft. Der Aufbau kann nun einen Eintrag in die Handwerksrolle für den Gerüstbau erfordern. Die Eintragung nach den vereinfachten Regelungen ist nach dem 30. Juni nicht mehr möglich. Nachfolgend informieren wir zu den wichtigsten Regeln.
Übergangsgesetz: Was steckt hinter der neuen Regelung?
Die gestiegenen Anforderungen zur Arbeitssicherheit führten 1998 dazu, dass das Aufbauen von Gerüsten meisterpflichtig wurde. Gleichzeitig wurde im Übergangsgesetz eine Liste von 22 Gewerken (s.u.) festgelegt, die weiterhin auch ohne einem Meisterbrief Gerüste selbst aufstellen dürfen, um ihre Arbeiten durchführen zu können – wie beispielsweise Dachdecker oder Stuckateure. Die Ausnahmen sind bis heute sehr unscharf definiert. So können die in der Liste genannten Gewerke jegliche Arbeits- und Schutzgerüste aufstellen – wie Hängegerüste oder Gerüste für den Industriegerüstbau.
Es wurde jedoch festgestellt, dass viele dieser Betriebe Gerüste für Dritte aufbauen, anstatt sie für die eigenen Arbeiten zu nutzen und die Gefahr für die Nutzer durch mangelnde Expertise bestehen bleibt. Zudem konnte sich der Gerüstbau nicht gleichermaßen wie andere Handwerke eigenständig entwickeln.
Das widersprach dem eigentlichen Ziel des Übergangsgesetzes, weshalb zum 1. Juli 2024 eine Änderung für Betriebe, die Gerüste für Dritte aufbauen, beschlossen wurde.
Was gilt nun für diese Betriebe?
Zusammenfassung: Ein Überblick zu den drei oben genannten Fällen
Fall 1 | Fall 2 | Fall 3 |
Sie bauen ein Gerüst für den eigenen Zweck auf. | Sie überlassen das Gerüst im Rahmen des § 5 HwO an Dritte zur Nutzung. | Sie stellen Gerüste für Dritte auf ohne sie selbst für Ihre Arbeit benötigt zu haben. |
Eine Eintragung für das Gerüstbauer-Handwerk ist nicht nötig. | Eine Eintragung für das Gerüstbauer-Handwerk ist nicht nötig. (Vorgaben beachten: Stichwort Werbebeschränkung) | Eine Eintragung für das Gerüstbauer-Handwerk ist nun erforderlich. |
Trifft der dritte Fall zu können Sie nun eineAusnahmebewilligung nach § 8 HwO oder eine Ausübungsberechtigung nach§ 7a im Gerüstbauer-Handwerk beschränkt auf das Aufstellen von Arbeits- und Schutzgerüsten beantragen. Das erfolgt normalweise anhand einer umfangreichen Sachkundeprüfung.
Bei welchen Kriterien ist keine Sachkundeprüfung nötig?
Der antragstellende Betrieb...
- verfügt über eine "im Gerüstbauerhandwerk eingerichtete Betriebsstruktur" und eine Mindestmenge an Gerüst
- hat regelmäßig die Kenntnisse über den Gerüstbau vertieft
- hat über einen längeren Zeitraum Praxiserfahrung mit dem Aufstellen von Gerüsten gesammelt (Nachweis mit Rechnungen, Materiallisten). Bitte Rechnungen/Materiallisten über die Tätigkeiten mit einreichen (ca. 5 Stück)
- besitzt einen Meisterbrief oder Eintragungsnachweis
- und besitzt ggf. Nachweise zu BG Schulungen Gerüstbau
Welche 22 Gewerke sind im Übergangsgesetz aufgelistet?
- Betonstein- und Terrazzohersteller
- Brunnenbauer
- Dachdecker
- Elektrotechniker
- Estrichleger
- Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
- Gebäudereiniger
- Glaser
- Installateur und Heizungsbauer
- Kälteanlagenbauer
- Klempner
- Maler und Lackierer
- Maurer und Betonbauer
- Metallbauer
- Schilder- und Lichtreklamehersteller
- Schornsteinfeger
- Steinmetzen und Steinbildhauer
- Straßenbauer
- Stuckateure
- Tischler
- Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer
- Zimmerer