Umgang mit AbfallAnzeigepflicht: Das gilt für regelmäßige Abfalltransporte
Seit dem 1. Juni 2014 müssen Transporte von Abfällen der zuständigen Behörde angezeigt werden. Doch es gelten verschiedene Ausnahmeregelungen. Hier lesen Sie, worauf Sie achten müssen.
Was gilt rechtlich?
Sobald der Abfalltransport gewerbsmäßig durchgeführt wird, ist dieser mindestens anzeigepflichtig. Bei Sonderabfällen muss darüber hinaus noch eine Erlaubnis der Behörde eingeholt werden.
Rechtsgrundlage ist die Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV), nach der Sammler und Beförderer von Abfällen im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen einer einmaligen Anzeigepflicht unterliegen. Dies sind Unternehmen, deren Hauptzweck nicht das Sammeln oder Befördern von Abfällen sondern eine andere Dienstleistung ist. Damit gilt die Pflicht für die alltäglichen Transporte im Handwerk von der Baustelle auf den Betriebshof oder vom Betriebssitz zur Entsorgungsanlage.
Ausgenommen sind Unternehmen nur, wenn sie im Jahr maximal 20 Tonnen nicht gefährliche oder 2 Tonnen gefährliche Abfälle befördern.
Wo muss ich die Transporte anzeigen?
Zuständig ist die jeweilige Kreisbehörde – also das Landratsamt oder Umweltamt. Die von der Behörde bestätigte Anzeige ist bei jedem Transport mitzuführen. Unser Umweltberater hilft Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Formular und kennt auch die jeweiligen Ansprechpartner bei den Behörden.
Wann sind Abfalltransporte gewerbsmäßig?
Sobald der Unternehmer mit dem Abfalltransport Gewinn erzielt, handelt er gewerbsmäßig. Dann muss der Behörde immer die Transporttätigkeit angezeigt werden. Sind auch gefährliche Abfälle bei den Fuhren dabei, ist darüber hinaus ein Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zu stellen. Hierfür muss der Unternehmer neben weiteren Unterlagen eine Fachkunde nachweisen, die er durch geeignete Fortbildungen erwirbt.
Handwerksbetriebe sollten also gewerbsmäßige Abfalltransporte unbedingt vermeiden und darauf achten, dass sie nicht unbeabsichtigt zu solchen Transporteuren werden.
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen zur Abfallanzeige finden Sie in einem kostenfreien Merkblatt des Baden-Württembergischen Handwerkstags (BWHT):
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe stellt zum Thema Abfalltransport eine Vollzugshilfe zur Verfügung: