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HWK / Susanne Gnamm

PersonalAnerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Mit dem Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren können Sie Ihre ausländische Berufsausbildung anerkennen lassen. Hier finden Sie alle notwendigen Informationen zu den Voraussetzungen, zur Antragstellung und zu den Kosten.



Einschätzung Ihrer fachlichen Kenntnisse

Ohne deutsche Berufsausbildung ist es oft schwer, in Deutschland einen Arbeitsplatz zu finden. Dabei suchen viele Handwerksbetriebe Fachkräfte und  gut ausgebildete Mitarbeiter für Ihre Teams.

Im Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren helfen wir bei der Einschätzung von fachlichen Kenntnissen und prüfen, inwieweit die im Ausland abgeschlossene Ausbildung mit der deutschenGesellenprüfung gleichwertig ist. 

Ziel des Verfahrens ist es, Fachkräfte aus dem Ausland leichter in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren und Unternehmen dabei zu helfen, die Qualifikation eines Bewerbers besser einschätzen zu können.

Hier können Sie bereits vorab prüfen, ob das Verfahren für Sie in Frage kommt:

zum Anerkennungs-Check

Nachfolgend informieren wir außerdem zu vielen weiteren Fragen rund um das Anerkennungsverfahren – von den benötigten Unterlagen über die Kosten bis hin zur Antragstellung. 



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HWK



 Kostenfreie Info-Veranstaltungen

Jeden Dienstag (außer in den Schulferien und an Feiertagen) informieren wir um 11 Uhr über das Anerkennungsverfahren.

Anmelden können Sie sich kostenfrei bei unserem Team Anerkennung und Validierung von Berufskompetenzen unter anerkennung@hwk-stuttgart.de.



 Wie läuft das Verfahren ab?

Wurde eine förmliche Ausbildung aus dem Ausland mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen, sind wir für die Prüfung der Gleichwertigkeit aller handwerklichen Berufe in der Region Stuttgart zuständig.

Bei der Anerkennung der Abschlüsse unterscheiden wir zwischen diesen drei Bescheiden:

 Volle Gleichwertigkeit

Stellen wir fest, dass es keine wesentlichen Unterschiede zu einem in Deutschland erworbenen Berufsabschluss gibt, erteilen wir einen Bescheid über die volle Gleichwertigkeit. Sie gibt dem Antragsteller die gleichen Berechtigungen wie Personen, die ihren Berufsabschluss in Deutschland erworben haben.

 Gleichwertigkeit zum Teil

Stellen wir fest, dass es wesentliche Unterschiede zum deutschen Berufsabschluss gibt, kommt es darauf an, ob auch vergleichbare Inhalte bestehen – dann stellen wir die Gleichwertigkeit zum Teil fest. Es besteht die Möglichkeit zur Teilnahme an einer der über 130 Qualifizierungen des Förderprogramms IQ.

 Fehlende Gleichwertigkeit

Stellen wir fest, dass es keine Vergleichbarkeit zwischen den Berufsqualifikationen gibt, bescheinigen wir eine fehlende Gleichwertigkeit.



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HWK



 Welche Unterlagen muss ich einreichen?

Zur Prüfung Ihres Antrags benötigen wir diese Unterlagen:

  • ausgefülltes Antragsformular
  • tabellarische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten Erwerbstätigkeit (Lebenslauf)
  • beglaubigte Kopie des Identitätsnachweises (Personalausweis oder Reisepass)
  • beglaubigte Kopie des im Ausland erworbenen Ausbildungsnachweises mit Übersetzung
  • Nachweise über einschlägige Berufserfahrungen mit Übersetzung
  • Ausbildungsplan

Bitte beachten Sie:

Je vollständiger Sie die Unterlagen bei uns einreichen, desto schneller können wir Ihren Antrag bearbeiten und einen enstprechenden Bescheid erteilen.



Kennen Sie schon das ValiKom-Projekt?

DieValidierung informell und non-formal erworbener Kompetenzen richtete sich bis Oktober 2024 an Menschen ohne Berufsabschluss und Quereinsteiger. In Kürze startet ein Nachfolgeprojekt.

Hier erfahren Sie mehr!

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 Welche Kosten kommen auf mich zu?

Unsere Erstberatung ist kostenfrei. In einem persönlichen Gespräch erfahren Sie mehr über Nutzen und Ablauf des Anerkennungsverfahrens.

Das Verfahren selbst ist gebührenpflichtig. Je nach Aufwand fallen Kosten von mindestens 100 bis maximal 600 EUR an. Diese müssen von den Antragstellenden selbst bezahlt werden.

Mit der Einführung des Anerkennungszuschusses erhalten Anerkennungsinteressierte mit fehlenden finanziellen Mitteln deutschlandweit eine finanzielle Förderung für ihr Anerkennungsverfahren:

zum Anerkennungszuschuss



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Pixabay


 Wo kann ich den Antrag auf Anerkennung stellen?

Aufgrund des hohen Antragsaufkommens und zur schnelleren Bearbeitung sind Antragstellungen ausschließlich über unser Online-Formular möglich:

zum Online-Formular

 


Bei Fragen zur Anerkennung oder zum Stand Ihres Antragsverfahrens nutzen Sie bitte unser Kontaktformular: 

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Wir informieren jeden Freitag in unserem Newsletter „Handwerk Kompakt“ zu wichtigen Themen für das Handwerk – zum Beispiel zu rechtlichen Vorgaben, aktuellen Web-Seminaren oder zur Beschäftigung ausländischer Fachkräfte.

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Datenschutzhinweis

Mit Absenden des Formulars erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir erhobenen Daten für die Bearbeitung meiner Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden. Diese Einwilligung kann jederzeit mit einer Nachricht an uns widerrufen werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

Boss, Nadine

Nadine Boss

Projektmitarbeiterin Integration durch Ausbildung

Heilbronner Straße 43

70191 Stuttgart

Tel. 0711 1657-287

Mobil 0171 2766284

nadine.boss--at--hwk-stuttgart.de

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Ajoke de la Cruz

Anerkennung und Validierung von Berufskompetenzen

Heilbronner Straße 43

70191 Stuttgart

Tel. 0711 1657-206

Fax 0711 1657-896

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Anette Groschupp

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Tel. 0711 1657-291

Mobil 0162 2415642

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Anita Leger

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Andrea Perkins

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