PersonalAnerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
Mit dem Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren können Sie Ihre ausländische Berufsausbildung anerkennen lassen. Hier finden Sie alle notwendigen Informationen zu den Voraussetzungen, zur Antragstellung und zu den Kosten.
Einschätzung Ihrer fachlichen Kenntnisse
Ohne deutsche Berufsausbildung ist es oft schwer, in Deutschland einen Arbeitsplatz zu finden. Dabei suchen viele Handwerksbetriebe Fachkräfte und gut ausgebildete Mitarbeiter für Ihre Teams.
Im Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren helfen wir bei der Einschätzung von fachlichen Kenntnissen und prüfen, inwieweit die im Ausland abgeschlossene Ausbildung mit der deutschenGesellenprüfung gleichwertig ist.
Ziel des Verfahrens ist es, Fachkräfte aus dem Ausland leichter in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren und Unternehmen dabei zu helfen, die Qualifikation eines Bewerbers besser einschätzen zu können.
Hier können Sie bereits vorab prüfen, ob das Verfahren für Sie in Frage kommt:
Nachfolgend informieren wir außerdem zu vielen weiteren Fragen rund um das Anerkennungsverfahren – von den benötigten Unterlagen über die Kosten bis hin zur Antragstellung.
Kostenfreie Info-Veranstaltungen
Jeden Dienstag (außer in den Schulferien und an Feiertagen) informieren wir um 11 Uhr über das Anerkennungsverfahren.
Anmelden können Sie sich kostenfrei bei unserem Team Anerkennung und Validierung von Berufskompetenzen unter anerkennung@hwk-stuttgart.de.
Wie läuft das Verfahren ab?
Wurde eine förmliche Ausbildung aus dem Ausland mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen, sind wir für die Prüfung der Gleichwertigkeit aller handwerklichen Berufe in der Region Stuttgart zuständig.
Bei der Anerkennung der Abschlüsse unterscheiden wir zwischen diesen drei Bescheiden:
Volle Gleichwertigkeit
Stellen wir fest, dass es keine wesentlichen Unterschiede zu einem in Deutschland erworbenen Berufsabschluss gibt, erteilen wir einen Bescheid über die volle Gleichwertigkeit. Sie gibt dem Antragsteller die gleichen Berechtigungen wie Personen, die ihren Berufsabschluss in Deutschland erworben haben.
Gleichwertigkeit zum Teil
Stellen wir fest, dass es wesentliche Unterschiede zum deutschen Berufsabschluss gibt, kommt es darauf an, ob auch vergleichbare Inhalte bestehen – dann stellen wir die Gleichwertigkeit zum Teil fest. Es besteht die Möglichkeit zur Teilnahme an einer der über 130 Qualifizierungen des Förderprogramms IQ.
Fehlende Gleichwertigkeit
Stellen wir fest, dass es keine Vergleichbarkeit zwischen den Berufsqualifikationen gibt, bescheinigen wir eine fehlende Gleichwertigkeit.
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Zur Prüfung Ihres Antrags benötigen wir diese Unterlagen:
- ausgefülltes Antragsformular
- tabellarische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten Erwerbstätigkeit (Lebenslauf)
- beglaubigte Kopie des Identitätsnachweises (Personalausweis oder Reisepass)
- beglaubigte Kopie des im Ausland erworbenen Ausbildungsnachweises mit Übersetzung
- Nachweise über einschlägige Berufserfahrungen mit Übersetzung
- Ausbildungsplan
Bitte beachten Sie:
Je vollständiger Sie die Unterlagen bei uns einreichen, desto schneller können wir Ihren Antrag bearbeiten und einen enstprechenden Bescheid erteilen.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Unsere Erstberatung ist kostenfrei. In einem persönlichen Gespräch erfahren Sie mehr über Nutzen und Ablauf des Anerkennungsverfahrens.
Das Verfahren selbst ist gebührenpflichtig. Je nach Aufwand fallen Kosten von mindestens 100 bis maximal 600 EUR an. Diese müssen von den Antragstellenden selbst bezahlt werden.
Mit der Einführung des Anerkennungszuschusses erhalten Anerkennungsinteressierte mit fehlenden finanziellen Mitteln deutschlandweit eine finanzielle Förderung für ihr Anerkennungsverfahren:
Bei Fragen zur Anerkennung oder zum Stand Ihres Antragsverfahrens nutzen Sie bitte unser Kontaktformular: