Mit dem Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren können Sie Ihre ausländische Berufsausbildung anerkennen lassen. Außerdem informieren wir auf dieser Seite zum Valikom-Projekt und zu IQ-Qualifizierungen.Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
Einschätzung Ihrer fachlichen Kenntnisse
Ohne deutsche Berufsausbildung ist es oft schwer, in Deutschland einen Arbeitsplatz zu finden. Dabei suchen viele Handwerksbetriebe Fachkräfte und gut ausgebildete Mitarbeiter für Ihre Teams.
Im sogenannten Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren helfen wir bei der Einschätzung von erworbenen fachlichen Kenntnissen und prüfen, inwieweit die im Ausland abgeschlossene Ausbildung mit der deutschenGesellenprüfung gleichwertig ist.
Ziel des Verfahrens ist es, Fachkräfte aus dem Ausland leichter in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren und Unternehmen dabei zu helfen, die Qualifikation eines Bewerbers besser einschätzen zu können.
Hier können Sie bereits vorab prüfen, ob das Verfahren für Sie in Frage kommt:
Nachfolgend informieren wir außerdem zu vielen weiteren Fragen rund um das Anerkennungsverfahren – von den benötigten Unterlagen über die Kosten bis hin zur Antragstellung.
Häufige Fragen
- Wie läuft das Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren ab?
- Welche Unterlagen muss ich einreichen?
- Wo kann ich einen Antrag auf Anerkennung stellen?
- Welche Kosten kommen auf mich zu?
- Was ist das ValiKom-Projekt und wie kann ich es nutzen?
- Was ist das Förderprogramms IQ und wie profitiere ich davon?
Ihre Frage wurde nicht beantwortet?
Dann nutzen Sie bitte unser Kontaktformular und Sie erhalten schnellstmöglich eine Antwort.
Kostenfreie Info-Veranstaltungen
Alle zwei Wochen informieren wir kostenfrei über das Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren.
Die Termine erfahren Sie bei Anita Leger.
Wie läuft das Verfahren ab?
Wurde eine förmliche Ausbildung aus dem Ausland mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen, sind wir für die Prüfung der Gleichwertigkeit aller handwerklichen Berufe in der Region Stuttgart zuständig.
Bei der Anerkennung der Abschlüsse unterscheiden wir zwischen diesen drei Bescheiden:
Volle Gleichwertigkeit
Stellen wir fest, dass es keine wesentlichen Unterschiede zu einem in Deutschland erworbenen Berufsabschluss gibt, erteilen wir einen Bescheid über die volle Gleichwertigkeit. Sie gibt dem Antragsteller die gleichen Berechtigungen wie Personen, die ihren Berufsabschluss in Deutschland erworben haben.
Gleichwertigkeit zum Teil
Stellen wir fest, dass es wesentliche Unterschiede zum deutschen Berufsabschluss gibt, kommt es darauf an, ob auch vergleichbare Inhalte bestehen – dann stellen wir die Gleichwertigkeit zum Teil fest. Es besteht die Möglichkeit zur Teilnahme an einer der über 130 Qualifizierungen des Förderprogramms IQ.
Fehlende Gleichwertigkeit
Stellen wir fest, dass es keine Vergleichbarkeit zwischen den Berufsqualifikationen gibt, bescheinigen wir eine fehlende Gleichwertigkeit.
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Zur Prüfung Ihres Antrags benötigen wir diese Unterlagen:
- ausgefülltes Antragsformular
- tabellarische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten Erwerbstätigkeit (Lebenslauf)
- beglaubigte Kopie des Identitätsnachweises (Personalausweis oder Reisepass)
- beglaubigte Kopie des im Ausland erworbenen Ausbildungsnachweises mit Übersetzung
- Nachweise über einschlägige Berufserfahrungen mit Übersetzung
- Ausbildungsplan
Bitte beachten Sie:
Je vollständiger Sie die Unterlagen bei uns einreichen, desto schneller können wir Ihren Antrag bearbeiten und einen enstprechenden Bescheid erteilen.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Unsere Erstberatung ist kostenfrei. In einem persönlichen Gespräch erfahren Sie mehr über Nutzen und Ablauf des Anerkennungsverfahrens.
Das Verfahren selbst ist gebührenpflichtig. Je nach Aufwand fallen Kosten von mindestens 100 bis maximal 600 EUR an. Diese müssen von den Antragstellenden selbst bezahlt werden.
Mit der Einführung des Anerkennungszuschusses erhalten Anerkennungsinteressierte mit fehlenden finanziellen Mitteln deutschlandweit eine finanzielle Förderung für ihr Anerkennungsverfahren:
Was ist das ValiKom-Projekt und wie kann ich es nutzen?
DieValidierung informell und non-formal erworbener Kompetenzen (ValiKom) richtet sich an Personen ohne Berufsabschluss und Quereinsteiger – also Personen mit Berufsabschluss, die in einem anderen Beruf arbeiten, als sie erlernt haben.
Das Validierungsverfahren ...
- … ermöglicht es, beruflich relevante Kompetenzen zu erfassen, zu dokumentieren, zu bewerten und zu zertifizieren.
- … ermöglicht den Erwerb eines Zertifikats, das dokumentiert, ob die erworbenen Kompetenzen teilweise oder gänzlich mit den erforderlichen Qualifikationen für einen anerkannten Berufsabschluss übereinstimmen.
- … richtet sich an Personen, die sich beruflich relevante Kompetenzen angeeignet haben, diese aber nicht durch formale Dokumente (z.B. Prüfungszeugnisse) sichtbar machen können.
Am Ende des Verfahrens erhalten Sie einen Nachweis über das, was Sie können – für Ihre berufliche Zukunft.
Die Voraussetzungen:
- Mindestalter 25 Jahre
- kein Berufsabschluss oder Arbeit in einem anderen als dem erlernten Beruf
- einige Jahre Berufserfahrung, aber keine oder wenige Dokumente, mit denen Sie das, was Sie können, nachweisen können
Was ist das Förderprogramm IQ und wie profitiere ich davon?
Wer im Rahmen des Anerkennungsverfahrens im Hinblick auf seinen ausländischen Bildungsabschluss eine Gleichwertigkeit zum Teil attestiert bekommt, kann an einer der über 130 Qualifizierungen des Förderprogramms IQ teilnehmen.
Die Qualifizierungen werden vomNetzwerk Integration durch Qualifizierung (IQ) als Kurse oder direkt im Betrieb durchgeführt – je nach Inhalt und Beruf. Sie setzen genau da an, wo die anerkennende Stelle zu dem Ergebnis kommt, dass zwischen der ausländischen Qualifikation und dem deutschen Referenzberuf „wesentliche Unterschiede“ bestehen.
Die IQ-Qualfizierungen vermitteln das nötige Wissen und die Fähigkeiten, die Unterschiede auszugleichen. Dadurch wird unterstützt, dass Menschen eine Stelle in dem Beruf finden, den sie auch gelernt haben.
Für Handwerksbetriebe und Fachkräfte bieten die Qualifzierung gleichermaßen die Chance, sich in einem geeigneten Umfeld näher kennenzulernen.
Auch zu den möglichen Fördermaßnahmen berät unsere Ansprechpartnerin Ajoke de la Cruz Sie gern.
Bei Fragen zur Anerkennung oder zum Stand Ihres Antragsverfahrens nutzen Sie bitte unser Kontaktformular: