RechtsgrundlagenAlles Wissenswerte zu Ihrer Mitgliedschaft
Handwerksbetriebe, zulassungsfreie Gewerbebetriebe und handwerksähnliche Betriebe sind gesetzlich zur Mitgliedschaft in der Handwerkskammer ihrer Region verpflichtet. Auf dieser Seite erfahren Sie alles zu Ihrer Mitgliedschaft und Ihren Gebühren.
Die gesetzlichen Grundlagen
Die Paragraphen § 6 und 19 derHandwerksordnung regeln, dass wir Verzeichnisse führen müssen, in denen selbstständige Handwerker und Gewerbetreibende unseres Bezirks mit ihren zu betreibenden Gewerken eingetragen sind.
DieHandwerksrolle ist das Verzeichnis, in das alle selbstständigen Handwerker unseres Kammerbezirks mit dem von ihnen betriebenen Handwerk eingetragen werden. Die Eintragung erfolgt auf Antrag oder von Amts wegen. Über die Eintragung erstellen wir eine Bescheinigung (Handwerkskarte/Gewerbeausweis). Sie umfasst Namen und Anschrift des Gewerbetreibenden, das zu betreibende Gewerk sowie den Zeitpunkt der Registrierung. Alle zulassungsfreien Handwerksbetriebe sowie handwerksähnliche Gewerbebetriebe werden in unser Gewerbeverzeichnis eingetragen.
Für Ihre Pflichtbeiträge für die Mitgliedschaft erhalten Sie zahlreiche Serviceleistungen.
Mehr dazu erfahren Sie hier:Was macht die Handwerkskammer eigentlich?
Wirtschaftsplan: Grundlage zur Erfüllung unserer Aufgaben
In enger Abstimmung mit unserenGeschäftsbereichen und Stabsstellen erstellt das Hauptamt unseren jährlichen Wirtschaftsplan für das Folgejahr.
Eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung hat für uns oberste Priorität, denn eine solide Finanzplanung bildet die Grundlage zur Sicherung der Erfüllung unserer vielfältigen Aufgaben.
Der Planentwurf wird zuerst imPräsidium und anschließend imVorstand beraten. Mit einer Beschlussempfehlung des Vorstandss geht der Wirtschaftsplan dann an die Mitglieder derVollversammlung. Sie beschließt im Herbst jeden Jahres den Wirtschaftsplan des Folgejahres. Die Beschlussfassung umfasst auch die Festsetzung der Kammerbeiträge.
Diese Beschlüsse bedürfen dann noch der Genehmigung durch dasMinisterium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.