
PersonalFachkräfteverfahren: Engere Zusammenarbeit mit der ABH
Unsere Handwerkskammer, die IHK und die Ausländerbehörde der Stadt Stuttgart arbeiten ab sofort noch enger zusammen. Davon profitieren alle Beteiligten: Die Betriebe und die Behörde werden entlastet und die Fachkräfteverfahren beschleunigt.
Das Ziel: Fachkräfte schneller in die Betriebe holen
Im Stadtkreis Stuttgart betreuen die Expertinnen unserer Handwerkskammer pro Jahr etwa 25 beschleunigte Fachkräfteverfahren – in der gesamten Region sind es sogar um die 100. Ein solches Verfahren dauerte bisher in der Regel fünf bis sechs Monate.
Dank eines neuen Services können die zugewanderten Fachkräfte nun deutlich schneller in den Betrieben eingesetzt werden.
Gemeinsam mit derLandeshauptstadt und derIndustrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart haben wir zum 1. September 2023 eine neue Vereinbarung zur Zusammenarbeit unterzeichnet. Sie hat das Ziel, die Betriebe und die Behörde zu entlasten und das Verfahren zu beschleunigen.
So profitieren Handwerksbetriebe ganz konkret davon:
Unsere Expertinnen beraten Sie umfassend zu den rechtlichen Möglichkeiten der Fachkräfteeinwanderung, zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse und zum beschleunigten Fachkräfteverfahren.
Wir unterstützen Sie bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen.
In Untervollmacht für Ihren Betrieb übernehmen wir bei einem Betriebssitz in Stuttgart die Weiterleitung der Unterlagen an dieAusländerbehörde (ABH) Stuttgart. Die ABH kann so direkt alle erforderlichen Schritte einleiten: Sie startet das Anerkennungsverfahren, holt die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ein und stellt bei Erfolg die Vorabzustimmung zur Visumerteilung aus.
Ergänzend erhalten Sie von uns Informationen und Ansprechstellen zum Onboarding, zu Qualifizierungsmaßnahmen zur Anpassung der Berufskompetenzen aus dem Ausland und zur Integration der internationalen Fachkräfte in Ihrem Betrieb.
Weitere Informationen finden Sie in unsererPressenachricht 028/2023.
Ihre Ansprechpartnerin
Anerkennung und Validierung von Berufskompetenzen
Tel. 0711 1657-291
Mobil 0162 2415642
Fax 0711 1657-896
Das bringt das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz
In diesem Zusammenhang wichtig ist das neueFachkräfteeinwanderungsgesetz, das ab November 2023 sukzessive in Kraft tritt. Peter Friedrich, Hauptgeschäftsführer unserer Handwerkskammer, äußerte sich im September 2023 gegenüber derDeutschen Handwerks Zeitung (DHZ) dazu:
„Durch die Erleichterungen rechnen wir mit einem schnelleren Einsatz der internationalen Fachkräfte, denn die Anerkennungsverfahren können zukünftig bei Vereinbarung einer Anerkennungspartnerschaft auch erst nach Einreise durchgeführt werden“, so Friedrich. Die Kammer gehe auch von einem größeren Beratungsbedarf der Unternehmen aus, welches Verfahren im konkreten Fall am meisten Erfolg verspricht.
Außerdem gebe es jetzt mehr Möglichkeiten, auch außerhalb des Anerkennungsverfahrens Personen aus dem Ausland zum Probearbeiten nach Deutschland kommen zu lassen. „Vor der Gesetzesänderung konnte eine Fachkraft aus dem Ausland nur in ihrem gelernten Beruf in Deutschland arbeiten. Das hat sich geändert. Jetzt können in einem bestimmten Beruf ausgebildete Personen auch in anderen Bereichen eingesetzt werden. Das ist vor allem für die Baubranche interessant“, so die Einschätzung des Kammerchefs.