Titelbild
iStock

Ausbildung als Technischer Systemplaner (m/w/d)

"Auf die Technik kommt es an." Diese geläufige Redensart ist auch für die Arbeit des technischen Systemplaners (m/w/d) von Bedeutung - und zwar nicht nur deshalb, weil schon die Berufsbezeichnung selber darauf hindeutet.Tatsächlich rückt in der täglichen Arbeit als technischer Systemplaner (m/w/d) das gute alte Zeichenbrett immer weiter in den Hintergrund. Mittels CAD (computergestütztes Design) nehmen deine Ideen heute auf dem PC-Monitor Formen an.

Aber auch der Umgang mit Schablone, Zirkel und Winkelmesser gehört zum Know-how: Aus Skizzen erstellst du am Rechner mit höchster Genauigkeit die Pläne und Darstellungen, die dann den Fachkräften in der Werkstatt oder auf der Montagestelle als Grundlage für ihre Arbeit dienen.

Auch wenn die innovativen Produkte, an denen du arbeitest, intensive planerische und gestalterische Vorbereitung verlangen, wirst du noch lange nicht zum reinen Schreibtischtäter. Denn immer wieder musst du Kontakt mit der Fertigung aufnehmen. Und ab und zu geht es sogar auf die Baustelle, um zu vermessen, nachzumessen oder zu kontrollieren. Hier ist Kommunikationsfähigkeit, aber natürlich auch Verantwortungsbewusstsein gefragt. Zudem benötigst du für deine Arbeit besonders viel Kreativität und Flexibilität.



Dieser Inhalt wird Ihnen aufgrund Ihrer aktuellen Datenschutzeinstellung nicht angezeigt. Bitte stimmen Sie den externen Medien in den Cookie-Einstellungen zu, um den Inhalt sehen zu können.



Drei verschiedene Fachrichtungen

Die Ausbildung zum technischen Systemplaner (m/w/d) erfolgt je nach persönlichem Interesse in einer von drei verschiedenen Fachrichtungen. Zur Auswahl stehen: Versorgungs- und Ausrüstungstechnik, Stahl- und Metallbautechnik sowie Elektrotechnische Systeme.



Weitere Informationen

Mehr Details zu diesem Ausbildungsberuf erfährst du beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).



Alles, was ihr wissen müsst

Ausbildungsdauer

42 Monate

Ausbildungsvergütung

Keine Tarifdaten für diesen Hauptberuf vorhanden.


 Hinweis für Ausbildungsbetriebe

Ausbildungsbetriebe müssen ihren Auszubildenden eine angemessene Vergütung zahlen, die jährlich steigt. Die Rechtsgrundlage dafür bildet  § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG) – Vergütungsanspruch und Mindestvergütung. Zu beachten sind auch die dort geregelten Besonderheiten, etwa die unterschiedlichen Unterschreitungsmöglichkeiten bei Tarifgebundenheit und bei fehlender Tarifgebundenheit der Ausbildungsbetriebe.

Die Angaben zur Vergütung sind ohne Gewähr und über die entsprechenden Tarifpartner/Innungen/Verbände zu erfragen – auch um eventuell erforderliche Anpassungen während der Ausbildungsdauer vornehmen zu können. Der Ausbildende bleibt arbeitsrechtlich für die Richtigkeit der ausgezahlten Vergütungen verantwortlich.

 

Ausbildungsplätze/Praktika

Freie Ausbildungsplätze

Offene Ausbildungsplätze als Technischer Systemplaner (m/w/d): 4

Freie Praktikumsplätze

Offene Praktikumsplätze als Technischer Systemplaner (m/w/d): 0

Wir beraten euch gerne!

Bei Fragen zu diesem Ausbildungsberuf kannst du dich jederzeit an unsere Ausbildungsberatung oder an unser Team Berufsorientierung wenden.