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Ausbildung als Informationselektroniker (m/w/d)

Nicht nur beim Rap kommt es auf den "flow" an. Auch wenn es um Informationen geht, ist der richtige Fluss von Bedeutung. An diesem Punkt kommst du als Informationselektroniker (m/w/d) ins Spiel. In deinem Beruf befasst du dich mit informationstechnischen Systemen im professionellen und im privaten Bereich sowie mit dem Massenkommunikationsmittel Rundfunk und der Unterhaltungselektronik. Auch Telekommunikations- und Funkanlagen zur Individualkommunikation mittels Bild, Ton und sonstiger Daten spielen eine Rolle. Je nach Neigung kannst du dich zwischen den Schwerpunkten Bürosystemtechnik und Geräte- und Systemtechnik entscheiden.

Bei PC oder Mac, Workstation oder Netzwerk, Windows oder Linux kann niemand allumfassend über jede Hard- und Software, jedes Betriebssystem und jede Anwendung Bescheid wissen. Deine tägliche Herausforderung ist es, die gängigsten Systeme zu installieren, IT-Sicherheit zu gewährleisten und die EDV-Anlage an die aktuellen Anforderungen anzupassen. Abgerundet wird dein Arbeitsgebiet durch den Umgang mit Bürokommunikationsanlagen und Spezialgebiete wie Kopiergeräte jeder Größenordnung.



Tempo und Vielfalt

Deine Dienste werden gut gebraucht, denn in jeder Arztpraxis, in jeder Anwaltskanzlei und in jedem Kleinbetrieb besteht Bedarf an einer passenden Kommunikationslösung und einem kleinen EDV-Netzwerk.

Und: Das Zusammenwachsen der Informations- und der Kommunikationstechnik führt früher oder später zu neuen Multimediasystemen und zum "intelligenten Haus". Das Tempo der Innovationen und die Vielfalt der Dienste, denen die Fantasie keine Grenzen setzt, lassen sicher keine Langeweile aufkommen.



Weitere Informationen

Mehr Details zu diesem Ausbildungsberuf erfährst du beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).



Alles, was ihr wissen müsst

Ausbildungsdauer

42 Monate

Ausbildungsvergütung

1. Lehrjahr:1050,00 €
2. Lehrjahr:1100,00 €
3. Lehrjahr:1200,00 €
4. Lehrjahr:1300,00 €
Gültig ab: 01.07.2024, Tarif

 Hinweis für Ausbildungsbetriebe

Ausbildungsbetriebe müssen ihren Auszubildenden eine angemessene Vergütung zahlen, die jährlich steigt. Die Rechtsgrundlage dafür bildet  § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG) – Vergütungsanspruch und Mindestvergütung. Zu beachten sind auch die dort geregelten Besonderheiten, etwa die unterschiedlichen Unterschreitungsmöglichkeiten bei Tarifgebundenheit und bei fehlender Tarifgebundenheit der Ausbildungsbetriebe.

Die Angaben zur Vergütung sind ohne Gewähr und über die entsprechenden Tarifpartner/Innungen/Verbände zu erfragen – auch um eventuell erforderliche Anpassungen während der Ausbildungsdauer vornehmen zu können. Der Ausbildende bleibt arbeitsrechtlich für die Richtigkeit der ausgezahlten Vergütungen verantwortlich.

 

Ausbildungsplätze/Praktika

Freie Ausbildungsplätze

Offene Ausbildungsplätze als Informationselektroniker (m/w/d): 4

Freie Praktikumsplätze

Offene Praktikumsplätze als Informationselektroniker (m/w/d): 5

Wir beraten euch gerne!

Bei Fragen zu diesem Ausbildungsberuf kannst du dich jederzeit an unsere Ausbildungsberatung oder an unser Team Berufsorientierung wenden.