Ausbildung als Gerüstbauer (m/w/d)
Nein, es ist nicht alles nur Fassade. Deine Gerüste ermöglichen erst den Bau an Einfamilienhäusern, bei Arbeiten an Hochhäusern, Kirchen oder Industriebauwerken. Auch im Eventbereich werden verschiedenste Gerüstkonstruktionen wie z. B. Tribünen benötigt. Die wichtigsten Vorrausetzungen, die du mitbringen musst, sind auf den ersten Blick ersichtlich: Du solltest schwindelfrei und wetterfest sein. Aber das reicht noch nicht aus. Du musst die unterschiedlichen Gerüstsysteme kennen und aufbauen können. Denn die Anforderungen an ein Gerüst sind vielfältig. Ob im Hochbau oder in der industriellen Fertigung – zum Beispiel im Schiffbau – jede Einrüstung ist "maßgeschneidert".
Sicheres Händchen, Augenmaß und Theoriewissen
Das verlangt von dir als Gerüstbauer (m/w/d) eine sichere Hand sowie Augenmaß und räumliches Vorstellungsvermögen. Dazu kommt noch ein gewisses Maß an Theorie, um Pläne und Zeichnungen zu verstehen. Vor allem mit Angaben zur Tragfähigkeit solltest du etwas anfangen können. Denn Gerüste dienen als Plattform für alle erdenklichen Arbeiten rund ums Gebäude und sollen größtmögliche Sicherheit gewährleisten. Um für deinen Job gut gerüstet zu sein, musst du die Sicherheitsvorschriften verinnerlicht haben und auch wissen, wie sie in der Praxis umgesetzt werden. Das gilt für den Auf- und Abbau sowie den Transport und die Lagerung von Gerüstteilen aus Metall oder Holz.
Weitere Informationen
Mehr Details zu diesem Ausbildungsberuf erfährst du beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 1050,00 € |
2. Lehrjahr: | 1245,00 € |
3. Lehrjahr: | 1515,00 € |
Hinweis für Ausbildungsbetriebe
Ausbildungsbetriebe müssen ihren Auszubildenden eine angemessene Vergütung zahlen, die jährlich steigt. Die Rechtsgrundlage dafür bildet § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG) – Vergütungsanspruch und Mindestvergütung. Zu beachten sind auch die dort geregelten Besonderheiten, etwa die unterschiedlichen Unterschreitungsmöglichkeiten bei Tarifgebundenheit und bei fehlender Tarifgebundenheit der Ausbildungsbetriebe.
Die Angaben zur Vergütung sind ohne Gewähr und über die entsprechenden Tarifpartner/Innungen/Verbände zu erfragen – auch um eventuell erforderliche Anpassungen während der Ausbildungsdauer vornehmen zu können. Der Ausbildende bleibt arbeitsrechtlich für die Richtigkeit der ausgezahlten Vergütungen verantwortlich.
Ausbildungsplätze/Praktika
Wir beraten euch gerne!
Bei Fragen zu diesem Ausbildungsberuf kannst du dich jederzeit an unsere Ausbildungsberatung oder an unser Team Berufsorientierung wenden.