Ausbildung als Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik (m/w/d)
Dank deiner Hilfe läuft es eigentlich immer und überall - wenn es um Wasser geht. Denn als Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik (m/w/d) sorgst du unter anderem dafür, dass das kühle oder warme Nass zuverlässig aus dem Hahn kommt.In diesem Beruf stattest du Haushalte und Betriebe mit Wasseranschlüssen und Sanitäranlagen aus. Bei sehr großen industriellen Versorgungsanlagen gilt es dabei oftmals ganz individuelle Lösungen zu finden. Du baust zudem Anlagen für die Wasserversorgung und -entsorgung, richtest moderne Bäder ein und kümmerst dich um umweltschützende Energietechnik wie etwa bei Solaranlagen. Und das ist nicht alles: Du erstellst und wartest auch Heizungsanlagen und verstehst Regel- und Steuertechnik.
Mit Köpfchen und Spezialwerkzeugen installierst und checkst du regelmäßig Heizungs-, Klima- und Lüftungsanlagen - hochmoderne Systeme, bei denen es um Umweltschutz und Energieeinsparung geht. Dabei arbeitest du auf Baustellen oder direkt beim Kunden zu Hause. Als fachkundiger Berater hast du Kontakt mit Menschen und erklärst den Kunden die Anlagen.
Mit Sorgfalt und Freude am Teamwork
Bei der Installation beziehungsweise Wartung von Gasgeräten und -leitungen ist Sorgfalt lebensnotwendig. Das ist aber nicht die einzige Anforderung. Du solltest auch mit englischsprachigen Unterlagen umgehen können, dich mit Vorschriften auskennen und gerne im Team arbeiten. Wenn du diese Voraussetzungen mitbringst, dann hast du die richtigen Anlagen, um Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik zu werden.
Weitere Informationen
Mehr Details zu diesem Ausbildungsberuf erfährst du beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
42 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 875,00 € |
2. Lehrjahr: | 950,00 € |
3. Lehrjahr: | 1125,00 € |
4. Lehrjahr: | 1250,00 € |
Hinweis für Ausbildungsbetriebe
Ausbildungsbetriebe müssen ihren Auszubildenden eine angemessene Vergütung zahlen, die jährlich steigt. Die Rechtsgrundlage dafür bildet § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG) – Vergütungsanspruch und Mindestvergütung. Zu beachten sind auch die dort geregelten Besonderheiten, etwa die unterschiedlichen Unterschreitungsmöglichkeiten bei Tarifgebundenheit und bei fehlender Tarifgebundenheit der Ausbildungsbetriebe.
Die Angaben zur Vergütung sind ohne Gewähr und über die entsprechenden Tarifpartner/Innungen/Verbände zu erfragen – auch um eventuell erforderliche Anpassungen während der Ausbildungsdauer vornehmen zu können. Der Ausbildende bleibt arbeitsrechtlich für die Richtigkeit der ausgezahlten Vergütungen verantwortlich.
Ausbildungsplätze/Praktika
Freie Ausbildungsplätze
Freie Praktikumsplätze
Wir beraten euch gerne!
Bei Fragen zu diesem Ausbildungsberuf kannst du dich jederzeit an unsere Ausbildungsberatung oder an unser Team Berufsorientierung wenden.