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InternetrechtWebsite-Impressum: Vermeiden Sie kostenpflichtige Abmahnungen

Zum 14. Mai 2024 ist das Telemediengesetz (TMG) außer Kraft gesetzt worden. Nun gilt das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) als Umsetzung des europäischen Digital Services Act in Deutschland. Wir informieren über die seitdem geltende Regelung und empfehlen, das Impressum auf der eigenen Website auf Aktualität zu prüfen.



Aus TMG wurde DDG

Seit Mitte Mai gilt dasDigitale-Dienste-Gesetz (DDG) in Deutschland mit dem Ziel einen einheitlichen Rechtsrahmen für digitale Angebote, wie Online-Plattformen und Suchmaschinen zu schaffen.

Die mit der Umstellung einhergehenden Änderungen betreffen dabei in erster Linie nur den Begriff:

Aus dem bislang benutzen Begriff „Telemedium“ wird „digitaler Dienst“.

Entsprechende Hinweise hierzu müssen dringend gelöscht werden, da Angaben eines nicht mehr existenten Gesetztes zu Abmahnungen und hohen Bußgeldern führen. 

Den genauen Wortlaut des Gesetzestexts finden Sie hier:Digitale-Dienste-Gesetz



Unsere Empfehlung

Prüfen Sie im Zuge der Aktualisierung auch Ihre Datenschutzerklärung – ebenfalls eine Pflichtangabe. Auch Unternehmerkonten auf Social Media zählen dazu. 

Der Zugang zu den Angaben sollte mit maximal zwei Klicks möglich sein. Verlinken Sie dazu einfach auf Ihre Website.

Volker Süssmuth

Rechtsberater

Heilbronner Straße 43

70191 Stuttgart

Tel. 0711 1657-295

Mobil 0173 6604490

Fax 0711 1657-222

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Thomas Gebhardt

Berater für Innovation und Technologie (BIT), Schwerpunkt Digitalisierung

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