
InternetrechtWebsite-Impressum: Vermeiden Sie kostenpflichtige Abmahnungen
Zum 14. Mai 2024 ist das Telemediengesetz (TMG) außer Kraft gesetzt worden. Nun gilt das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) als Umsetzung des europäischen Digital Services Act in Deutschland. Wir informieren über die seitdem geltende Regelung und empfehlen, das Impressum auf der eigenen Website auf Aktualität zu prüfen.
Aus TMG wurde DDG
Seit Mitte Mai gilt dasDigitale-Dienste-Gesetz (DDG) in Deutschland mit dem Ziel einen einheitlichen Rechtsrahmen für digitale Angebote, wie Online-Plattformen und Suchmaschinen zu schaffen.
Die mit der Umstellung einhergehenden Änderungen betreffen dabei in erster Linie nur den Begriff:
Aus dem bislang benutzen Begriff „Telemedium“ wird „digitaler Dienst“.
Entsprechende Hinweise hierzu müssen dringend gelöscht werden, da Angaben eines nicht mehr existenten Gesetztes zu Abmahnungen und hohen Bußgeldern führen.
Den genauen Wortlaut des Gesetzestexts finden Sie hier:Digitale-Dienste-Gesetz