AusbildungRechte und Pflichten: Was Ausbilder beachten müssen
Die Rechte und Pflichten von Ausbildern und Azubis sind im dualen Ausbildungssystem genau geregelt. Wir erklären Ihnen, was Sie rechtlich beachten müssen, wenn Sie in Ihrem Betrieb ausbilden möchten.
Die Voraussetzungen für Ausbilder
In Deutschland wird im dualen System ausgebildet: Die Auszubildenden besuchen abwechselnd Betrieb und Berufsschule. Die Rechte und Pflichten von Ausbildern und Auszubildenden sind dabei genau geregelt.
Folgende Regelungen und Gesetze sollten Sie kennen:
Handwerksordnung
Berufsbildungsgesetz
Jugendarbeitsschutzgesetz (wenn Sie Jugendliche ausbilden)
Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufs
Zu Beginn des Ausbildungsverhältnisses muss einAusbildungsvertrag abgeschlossen werden. Wer ausbilden will, muss persönlich und fachlich geeignet sein und die erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse nachweisen.
Handwerksmeister erfüllen diese Voraussetzungen. Bei Ausbildern ohne Meisterprüfung werden die fachlichen Kenntnisse durch eine Gesellen- oder Abschlussprüfung nachgewiesen. Dabei muss der Ausbilder ebenfalls die erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse nachweisen. Möglich ist dieser Nachweis durch die Ausbildereignungsprüfung.
Außerdem müssen Sie uns den Ausbilder in Ihrem Betrieb melden. Sofern diese Meldung noch nicht erfolgt ist, nutzen Sie dafür bitte unser Formular:
Ausbildungsordnung: Was die Lehre vermitteln muss
Eine Ausbildung garantiert unter anderem die Mindeststandards innerhalb eines Berufs, damit Kunden und Auftraggeber wissen, was sie von Fachleuten eines bestimmten Berufs erwarten dürfen. Die Ausbildung vermittelt diese Standards – und die Ausbildungsordnungen schreiben sie fest.
Die Ausbildungsverordnung stellt im Sinne des Berufsbildungsgesetzes die Grundlage für eine geordnete und einheitliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf dar. In ihr sind unter anderem festgelegt:
- die Berufsbezeichnung
- die Ausbildungsdauer
- das Berufsbild
- der Ausbildungsrahmenplan
- die Prüfungsanforderungen
Lehrlingsrolle: Das Verzeichnis für Azubis
Mit der Lehrlingsrolle beginnt die Karriere eines jeden Handwerkers und einer jeden Handwerkerin: In dieses Verzeichnis werden alle Auszubildenden zu Beginn ihrer Lehre von uns eingetragen. So lässt sich belegen, dass sie ihre Ausbildung in einem ordentlichen Lehrbetrieb absolvieren, der sich an die Vorgaben der gültigen Ausbildungsordnung hält.
Hier können Sie Ihre Auszubildenden in die Lehrlingsrolle eintragen.
Die Lehrlingsrolle dient damit als Kontrollinstrument, das allen nützt:
- den Auszubildenden, denen sie eine hochwertige Ausbildung garantiert
- dem Betrieb, dem sie seine Leistung als Ausbilder verbürgt und
- dem Handwerk, dem sie auf lange Sicht qualifizierten Nachweis sichert.
Wie Ihr Betrieb Ausbildungsbetrieb wird, worauf Sie als Ausbilder achten müssen und wie Sie Ihre Auszubildenden in die Lehrlingsrolle eintragen können, sagen Ihnen unsere Ausbildungsberater. Die Kontaktdaten finden Sie am Ende der Seite.
Checkliste: Haben Sie an alles gedacht?
Bevor ein Azubi eine Lehrstelle antreten kann, gibt es einiges zu erledigen. Unsere Checkliste für die Berufsausbildung im Betrieb soll Ihnen als kleine Gedächtnisstütze dienen:
- Haben Sie die für den Ausbildungsberuf gültige Ausbildungsordnung?
- Hat der Auszubildende seinen eigenen Arbeitsplatz für Übungsarbeiten?
- Und haben Sie Ihn zur Berufsschule angemeldet?
Damit Sie vor und bei der Einstellung eines Auszubildenden nichts Wichtiges vergessen und auch während der Ausbildung einen Leitfaden für alles Organisatorische zur Hand haben, haben wir eine Checkliste für Ausbildungsbetriebe zusammengestellt:
Sollten Fragen offenbleiben, wenden Sie sich gern an unsere Ausbildungsberater.