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Gajus - Fotolia.com, Montage: HWK

Die einen wollen sich ausbilden lassen, die anderen bilden selbst jemanden aus. Früher oder später wird Weiterbildung für beide ein Thema. Die wichtigsten Fragen dazu beantworten wir hier.Häufig gestellte Fragen zur Aus- und Weiterbildung

Mit einem Klick zur gesuchten Antwort

Wenn Sie eine der folgenden Fragen anklicken, landen Sie auf einer tieferen Position auf dieser Seite. Dort lesen Sie die passende Antwort.

Was muss ich beachten, wenn ich ausbilden will?

Die Azubis werden im dualen System ausgebildet. Sie besuchen abwechselnd Betrieb und Schule. Ausbilder sollten die Handwerksordnung, das Berufsbildungsgesetz und - sofern Jugendliche ausgebildet werden - das Jugendarbeitsschutzgesetz inhaltlich kennen, denn hier sind die Rechte und Pflichten von Ausbildern und Lehrlingen (Auszubildenden) genau geregelt. Zu Beginn des Ausbildungsverhältnisses muss ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen werden. Wer verantwortlich ausbilden will, muss persönlich und fachlich geeignet sein und die erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse nachweisen. Handwerksmeister erfüllen diese Voraussetzungen. Bei Ausbildern ohne Meisterprüfung werden die fachlichen Kenntnisse durch eine Gesellen- oder Abschlussprüfung nachgewiesen, der Ausbilder muss 24 Jahre alt sein und ebenfalls die erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse nachweisen. Möglich ist dies durch die Ausbildereignungsprüfung. Es empfiehlt sich, auf jeden Fall vor der Ausbildung mit unseren Ausbildungsberatern Kontakt aufzunehmen.



Ich möchte in meinem Betrieb erstmals ausbilden. Gibt es dafür Informationsmaterial?

Die rechtlichen Grundlagen sind in der Handwerksordnung oder im Berufsbildungsgesetz niedergelegt. Bei Jugendlichen ist das Jugendarbeitsschutzgesetz zusätzlich zu beachten. Daneben ist die Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufes wichtig, die das Berufsbild, die Prüfungsanforderungen und den betrieblichen Rahmenausbildungsplan enthält. Empfohlen wird auf jeden Fall die Kontaktaufnahme mit unseren Ausbildungsberatern.



Wozu gibt es die Überbetriebliche Ausbildung (ÜBA) und wo findet sie statt?

Die Überbetriebliche Ausbildung (ÜBA) dient dazu, das Wissen der Auszubildenden auf einen einheitlichen Stand zu bringen und die Qualität der Ausbildung zu verbessern. Bereiche, die im Ausbildungsbetrieb angesprochen oder gestreift wurden, werden in den ein- oder zweiwöchigen Veranstaltungen vertieft und intensiviert. Den Ausbildungsbetrieben bleibt damit der teure Personaleinsatz von Spezialausbildern erspart. In der Bildungsakademie Handwerkskammer Region Stuttgart kümmern sich hauptberufliche Ausbilder (Handwerksmeisterinnen und -meister) um das Wissen der Lehrgangsbesucher. Nach den Kursen können die Azubis im Betrieb sofort ihre Kenntnisse einsetzen. Somit ist die Bildungsakademie die verlängerte Werkbank der Betriebe.

Kontakt:

Bildungsakademie Handwerkskammer Region Stuttgart
Holderäckerstraße 37
70499 Stuttgart
 Telefon: 0711 1657-600
 Fax: 0711 1657-670
ueba@hwk-stuttgart.de



Wird die Zeit der Berufsschule auf die wöchentliche Arbeitszeit angerechnet?

Bei Auszubildenden unter 18 Jahren, die an einem Arbeitstag pro Woche in die Berufsschule gehen, zählt ein mindestens sechsstündiger Unterrichtstag als voller Arbeitstag. Finden zwei Unterrichtstage pro Woche (mit je sechs Stunden Unterricht) statt, zählt nur einer davon als Vollzeit-Arbeitstag. Bei volljährigen Azubis wird nur die Unterrichtszeit als tatsächliche Arbeitszeit gerechnet, die sich mit den Arbeitszeiten ihres Ausbildungsbetriebes deckt.



Ich habe Fragen zur Vergütung bei Auszubildenden. Wer kann mir weiterhelfen?

Fragen zur Vergütung, wöchentlichen Arbeitszeiten oder Urlaubs- und Weihnachtsgeld können unsere Ausbildungsberater beantworten.



Kann ich während der Ausbildung den Ausbildungsbetrieb wechseln?

Wenn triftige Gründe vorliegen (Vergütungen werden beispielsweise nicht bezahlt), kann der Ausbildungsplatz gewechselt werden. Allerdings sollte eine schriftliche Aufforderung an den Betrieb gehen, in der diese fehlende Vergütung eingefordert wird, damit für beide Seiten die Möglichkeit besteht, die Ursachen der Unzufriedenheit aus dem Weg zu räumen. Ähnliches gilt auch für andere Fälle, in denen Azubis ihren Ausbildungsplatz wechseln möchten. Bei unseren Ausbildungshilfen finden Sie nähere Informationen.



Mein Ausbildungsbetrieb hat Insolvenz angemeldet. Was passiert nun mit mir?

Sie sollten sich so schnell wie möglich nach einem neuen Ausbildungsbetrieb umsehen. Wenden Sie sich dazu an die Berufsberatung Ihrer Agentur für Arbeit. Unsere  Ausbildungsberater helfen Ihnen ebenso gerne weiter. Der Wechsel des Lehrlings aus einem Konkursbetrieb in einen Nachfolgebetrieb wird in manchen Fällen mit einer finanziellen Unterstützung für den neuen Ausbildungsbetrieb erleichtert. Genauere Informationen zu einer finanziellen Unterstützung geben die Ausbildungsberater. Schauen Sie auch in unserer Ausbildungsbörse nach, ob es einen freien Ausbildungsplatz im gesuchten Beruf gibt.



Aus welchen Gründen ist eine Abmahnung gerechtfertigt?

Folgende Gründe rechtfertigen eine Abmahnung:

  • unentschuldigtes Fehlen
  • trotz Aufforderung keine Abgabe des Berichtheftes
  • zu späte Abgabe einer Krankmeldung
  • Unpünktlichkeit


Ich möchte mich gern weiterbilden. Welche Weiterbildung ist für mich sinnvoll, und wo kann ich mich über Angebote informieren?

Ihr erster Schritt in Richtung Weiterbildung führt Sie idealerweise zum zuständigen Ausbildungsberater oder unseren  Weiterbildungsberatern. Gern findet der Berater beim Gesprächstermin mit Ihnen passende Weiterbildungsmöglichkeiten. Bereits vor dem Besuch sollten Sie sich deshalb überlegen, ob Vollzeitschule, Abendschule oder Wochenendkurse in Frage kommen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, welche Entfernung man für eine Weiterbildung in Kauf nehmen möchte oder kann.



Welche Weiterbildungsangebote gibt es bei der Handwerkskammer?

Unser Weiterbildungsangebot umfasst folgende Gebiete: Führungswissen, betriebswirtschaftliche Weiterbildung, Schulungen für Multimedia und Kommunikationstechnik, technische Weiterbildung, Vorbereitung auf die Meisterprüfung, Vorbereitung auf die Gesellenprüfung, Weiterbildungen für Ausbilder.

Eine Weiterbildung soll das bisherige Wissen vertiefen und so mehr Sicherheit im Berufsalltag geben. Auch zu den Themen Internet und Existenzgründung werden Kurse angeboten. Informationen zum aktuellen Kursangebot finden Sie in unserem Weiterbildungsprogramm.



Wann ist die Ausbildung tatsächlich zu Ende: laut Berufsausbildungsvertrag oder mit Abschluss der Prüfung?

Meistens liegt das Ausbildungsende laut Berufsausbildungsvertrag später als der Prüfungstermin. In diesem Fall gilt: Die Ausbildung ist beendet, wenn dem Betrieb der schriftliche Bescheid des Prüfungsausschusses vorliegt, dass der Prüfling die Gesellenprüfung bestanden hat. Liegt das Lehrzeitende laut Berufsausbildungsvertrag vor dem Prüfungstermin, gilt der Vertrag, wobei der Auszubildende erst mit bestandener Prüfung Fachkraft wird.



Wo finde ich Ausbildungsplätze?

Freie Ausbildungsplätze in der Region Stuttgart bietet unsere Ausbildungsbörse und unsere kostenlose App Lehrstellen-Radar.



Wo finde ich Praktikumsplätze?

Welche Betriebe aus der Region Stuttgart ein Praktikum im Handwerk anbieten, erfährst du über unsere Ausbildungsbörse und unsere kostenlose App Lehrstellen-Radar.



Wie läuft eine Anerkennung von ausländischen Prüfungszeugnissen ab?

Wer im Ausland eine berufliche Aus- oder Weiterbildung gemacht hat, hat ein Interesse daran, dass diese in Deutschland anerkannt wird. Die wichtigsten Regelungen haben wir hier für Sie zusammengefasst:

a) Für welche Berufe ist eine Anerkennung zwingend erforderlich?

Einige Berufe dürfen in Deutschland nur ausgeübt werden, wenn bestimmte Berufsqualifikationen erworben wurden. Es handelt sich hierbei um so genannte "reglementierte Berufe". Beispiele: Ärzte, Lehrer oder Richter. Hat man im Ausland eine Ausbildung in diesen reglementierten Berufen durchlaufen, muss der Abschluss erst von einer zuständigen Stelle anerkannt beziehungsweise gleichgestellt werden, bevor man den Beruf ausüben darf.

Eine Liste der in Deutschland reglementierten Berufe finden Sie auf den Internetseiten der Kultusministerkonferenz.

Im Handwerk ist eine formale Anerkennung nur dann zwingend erforderlich, wenn man sich in einem zulassungspflichtigen Handwerk selbstständig machen will. Eine abhängige Beschäftigung kann in allen Handwerksberufen ohne Berufsqualifikation ausgeübt werden.

Für die Anerkennung handwerklicher Bildungsabschlüsse sind die Handwerkskammern zuständig.

b) Anerkennung nicht erforderlich - aber sinnvoll:

Alle nicht reglementierten Berufe - im Handwerk sind dies die Handwerke der Anlage B der Handwerksordnung (HwO) - können ohne Berufsqualifikation von jedem/jeder ausgeübt werden. Das heißt, eine Anerkennung der ausländischen Berufsabschlüsse ist in diesen Berufen nicht notwendig - auch nicht für eine selbstständige Tätigkeit.

c) Die rechtlichen Grundlagen der Anerkennungsregelungen im Einzelnen:

Welche Regelungen für eine Anerkennung zum Tragen kommen, hängt unter anderem davon ab, welcher Gruppe der/die Antragsteller/-in angehört. Unterschieden wird zwischen

  • Anerkennung von Berufsabschlüssen aufgrund bilateraler Abkommen mit Österreich, Schweiz und Frankreich
  • Regelungen für Spätaussiedler und Vertriebene nach dem Bundesvertriebenengesetz
  • Regelungen für Kontingentflüchtlinge
  • Anerkennung von Abschlüssen von Bürgern der ehemaligen DDR

Anette Groschupp

Anerkennung und Validierung von Berufskompetenzen

Tel. 0711 1657-291

Mobil 0162 2415642

Fax 0711 1657-896

anette.groschupp--at--hwk-stuttgart.de

Ich möchte mein im Ausland abgelegtes Prüfungszeugnis anerkennen lassen. Welche Papiere sind hierzu notwendig?

Für die Anerkennung benötigt werden folgende Unterlagen:

  • Anschreiben mit persönlichen Angaben (Name, Anschrift) und Versicherung, dass bei keiner anderen Kammer bereits eine Anerkennung beantragt wurde
  • das Abschlusszeugnis in der jeweiligen Landessprache in Kopie (gegebenenfalls kann das Original von der Kammer angefordert werden)
  • tabellarischer Lebenslauf
  • die dazugehörigen deutschen Übersetzung in Kopie (gegebenenfalls kann das Original von der Kammer angefordert werden)
  • die Spätaussiedlerbescheinigung, der Bundesvertriebenenausweis oder der Registrierschein (gegebenenfalls kann das Original von der Kammer angefordert werden)
  • soweit im Ursprungsland Arbeitsbücher geführt wurden, müssen diese als beglaubigte Fotokopie einschließlich der deutschen Übersetzung eingereicht werden
  • Nachweis über die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis

Anette Groschupp

Anerkennung und Validierung von Berufskompetenzen

Tel. 0711 1657-291

Mobil 0162 2415642

Fax 0711 1657-896

anette.groschupp--at--hwk-stuttgart.de

Wo meldet man sich zur Gesellenprüfung an?

Sofern ein aktives Ausbildungsverhältnis besteht, wird der Auszubildende von uns automatisch zur Zwischen- oder Abschlussprüfung eingeladen.



Ich möchte ein Auslandspraktikum absolvieren. Wer kann mich beraten?

Es gibt sehr viele Förderprogramme und ebenso viele Anbieter. Viele Fragen sind deshalb vorweg zu klären. Wenden Sie sich deshalb zuerst an uns. Wir vermitteln Ihnen Gesprächspartner und informieren über Förderprogramme wie Be Europe oder das Volterra-Projekt.



Kann ich im Anschluss an meine Gesellenprüfung direkt den Meister machen?

Der Nachweis der bestandenen Gesellenprüfung berechtigt zur Zulassung zur Meisterprüfung. Da die Anforderungen in der Meisterprüfung sich deutlich von denjenigen in der Gesellenprüfung unterscheiden, ist es sehr sinnvoll, einige Zeit Berufserfahrung zu sammeln. Sie sollten auch unbedingt über den Besuch von Vorbereitungskursen ("Meisterschule") nachdenken. Diese können zu dem immer notwendigen Selbststudium und der Eigenvorbereitung eine hilfreiche Unterstützung bieten.